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DRSC nimmt Stellung zum IASB-Entwurf ED/2015/8

18.02.2016  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V..

Das DRSC hat heute seine Stellungnahmen zum IASB-Entwurf ED/2015/8 IFRS Practice Statement: Application of Materiality to Financial Statements an den IASB und an EFRAG übermittelt (Stellungnahme an IASB / Stellungnahme an EFRAG).

Das DRSC sieht in den vom IASB vorgeschlagenen Leitlinien einen nur begrenzten Nutzen für den fachkundigen Abschlussersteller. Viele Anwendungsbeispiele im IASB-Entwurf sind bereits in ähnlicher Form in den aktuellen IFRS-Vorschriften verankert; darüber hinaus sind ergänzende Beispiele im IASB-Entwurf so vage formuliert, dass sie aus Sicht des DRSC keine substantielle Hilfe für die Anwendung des Wesentlichkeitsgrundsatzes darstellen.

Aus Sicht des DRSC erscheint es zudem zweckmäßiger, die Hilfestellung zur Anwendung des Wesentlichkeitsgrundsatzes nicht als IFRS Practice Statement, sondern als Lehrmaterial zu veröffentlichen.




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