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Drei geldwerte Tipps zum Jahresende

11.12.2018  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen.

Das Jahr 2018 rast seinem Ende entgegen. Bevor nun bald die Weihnachtsglocken klingen und die Silvesterböller knallen, hat der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) noch drei geldwerte Tipps, auf die man in diesem Dezember unbedingt achten sollte.

Tipp 1: Fristen einhalten!

Der 31. Dezember ist für Rechtsgeschäfte ein wichtiger Stichtag. Bis dahin tickt auch die Frist zur Verjährung von Forderungen. Drei Jahre beträgt sie in der Regel. Das heißt: Wer noch Zahlungsansprüche aus dem Jahr 2015 hat – zum Beispiel aus nicht bezahlten Rechnungen – der muss sich jetzt damit beeilen. Die Forderungen verfallen zwar nicht. Aber der Schuldner kann ab dem 1. Januar 2019 die Erfüllung der Forderung verweigern. Der Gläubiger ist dann auf den guten Willen seines Kunden angewiesen, hat aber keine weiteren Rechtsmittel mehr an der Hand, um seinen Anspruch doch noch durchzusetzen.

Tipp 2: Geschenke online kaufen – und den Überblick behalten!

Alle Jahre wieder will man seinen Lieben ein möglichst frohes Fest bereiten. Dazu gehören schöne Geschenke. Was aber ist, wenn gerade Ebbe in der Kasse herrscht? Präsente auf Pump zu finanzieren ist jedenfalls keine gute Idee, es verstärkt bestenfalls ein schon problematisches Konsumverhalten. Darauf weisen jetzt die Inkassounternehmen hin. Kurz vor Beginn des Weihnachtsgeschäfts haben sie in einer Umfrage herausgefunden: Hauptgrund, warum private Schuldner ihre Rechnungen nicht bezahlen, ist ein unkontrolliertes Konsumverhalten. Gerade im Netz verlieren viele jüngere Verbraucher den Überblick über ihr Geld. Darunter leidet der Onlinehandel. Die Shops sind laut Erkenntnissen der Inkassounternehmen im Moment die Branche mit den meisten schlecht zahlenden Kunden.

Tipp 3: Paket annehmen an der Haustür? Vorsicht vor Bestellbetrügern!

Kurz vor Weihnachten passiert das jetzt oft: Der Postbote klingelt und bittet, eine Sendung für den Nachbarn anzunehmen. Aus Gefälligkeit machen das natürlich die meisten. Aber Vorsicht: Diese Hilfsbereitschaft nutzen auch Kriminelle für sich aus. Bestellbetrüger, die unter falschem Namen im Netz einkaufen, versuchen auf diesem Wege geklaute Ware abzugreifen. Das Problem: Nimmt man die Ware per Unterschrift an und übergibt sie danach einem unbekannten Abholer, ist man für den Versender der letzte nachvollziehbare Empfänger des Pakets. Die Berliner Polizei warnt aktuell vor dieser üblen Masche: „Seien Sie misstrauisch bei der Paketannahme für Personen, die Sie nicht kennen!“ Für Shops sind Betrüger, die unter falscher Identität einkaufen, ein wachsendes Problem. Verbraucher, die Opfer dieser Masche geworden sind, bemerken das oft erst, wenn ihnen Rechnungen oder Mahnungen über niemals bestellte Produkte ins Haus flattern. Der BDIU rät Betroffenen: „Setzen Sie unbedingt die jeweiligen Händler und gegebenenfalls das mahnende Inkassounternehmen darüber in Kenntnis!“ Die Polizei empfiehlt zudem eine Strafanzeige gegen den Täter, zum Beispiel bei der Internetwache: „Der Verweis auf eine bereits erstattete Strafanzeige ist für die Betroffenen oftmals hilfreich.“



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