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Digitale Revolution in der Pflegeversicherung: Alles, was Sie zu DaBPV wissen müssen!

12.02.2025  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Die Beitragsberechnung zur Pflegeversicherung erfährt eine grundlegende Neuerung: Ab dem 1. Juli 2025 wird das digitale Verfahren DaBPV (Datenaustausch Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung) verpflichtend für alle beitragsabführenden Stellen. Das Ziel ist eine effizientere, einheitlichere und fehlerfreie Verarbeitung relevanter Daten.

Was bedeutet das konkret für Personalabteilungen, HR-Managerinnen und Entgeltabrechner? Dieser Artikel liefert einen kompakten Überblick über die wichtigsten Änderungen, Herausforderungen und Handlungsempfehlungen.

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Live-Online-Seminar: Digitalisierung in der Pflegeversicherung – DaBPV verpflichtend ab 01.07.2025

Elterneigenschaftsnachweis & Beitragsdifferenzierung – was Arbeitgebende wissen müssen!

  • Wie funktioniert das DaBPV und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
  • Was gibt es zu tun, wenn nicht alle Elterneigenschaften über das DaBPV mitgeteilt werden?
  • Lernen Sie, mit Korrekturen aus vergangenen Zeiträumen umzugehen!
  • Berücksichtigung von steuerlichen Auswirkungen und korrekte Berechnung der PV

Warum gibt es die Neuerung?

Bisher war die Berechnung des Pflegeversicherungsbeitrags mit zahlreichen Unsicherheiten verbunden. Arbeitgebende mussten sich auf die Angaben der Mitarbeitenden verlassen oder umständliche Nachweise prüfen. Um Einheitlichkeit zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber entschieden, das Verfahren zu digitalisieren. Am 01.04.2025 wird das DaBPV Verfahren eingeführt. Bis zum 30.06.25 wird noch das vereinfachte Nachweisverfahren als Übergangslösung akzeptiert. Ab 01.07.2025 ist das DaBPV Verfahren dann aber verpflichtend von allen Arbeitgebenden zu nutzten.

Was ändert sich konkret?

Mit DaBPV entfällt die manuelle Erfassung und Prüfung von Nachweisen weitgehend. Stattdessen werden relevante Informationen über die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) und das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abgerufen. Die wichtigsten Neuerungen:

  • Automatische Datenabfrage: Arbeitgebende erhalten direkt Auskunft über die Elterneigenschaft und die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder.
  • Keine Papiernachweise mehr: Steuerrechtliche Daten dienen als Grundlage für die Beitragsberechnung.
  • Pflicht zur Nutzung: Ab dem 1. Juli 2025 müssen alle beitragsabführenden Stellen das digitale Verfahren nutzen.

Wie funktioniert das neue Verfahren?

Das DaBPV-System ermöglicht Arbeitgebenden verschiedene Abfragen:

  1. Erstanmeldung: Arbeitgebende melden sich zur Teilnahme an und erhalten Daten zu den relevanten Mitarbeitenden.
  2. Historienanfrage: Daten für vergangene Zeiträume können abgerufen werden.
  3. Bestandsabfrage: Aktuelle Daten zu Beschäftigten werden übermittelt.
  4. Abmeldung: Falls eine Abfrage nicht mehr benötigt wird, kann das Abonnement beendet werden.

Das Bundeszentralamt für Steuern liefert dabei die aktuellen steuerlichen Informationen zur Elterneigenschaft und Kinderzahl.

Mögliche Differenzen und Herausforderungen

Trotz der Automatisierung gibt es einige Sonderfälle, bei denen das digitale Verfahren nicht alle relevanten Kinder erfasst. Dazu gehören:

  1. Adoptiv- oder Pflegekinder, wenn sie steuerlich nicht erfasst wurden.
  2. Stiefkinder, die im Haushalt leben, aber steuerrechtlich nicht berücksichtigt wurden.
  3. Kinder, die im Ausland leben und nicht im deutschen Melderegister stehen.
  4. Kinder, die älter als 25 Jahre sind, die eventuell noch in der Pflegeversicherung berücksichtigt werden könnten.

Hier haben Arbeitgebende die Pflicht, alternative Nachweise einzuholen und gegebenenfalls eigene Berechnungen anzustellen.

Was müssen Arbeitgebende jetzt tun?

Bis zur verpflichtenden Einführung des digitalen Verfahrens am 1. Juli 2025 sollten Arbeitgebende:

  1. Sich mit dem neuen Verfahren vertraut machen: Informieren Sie sich über das DaBPV und dessen Funktionsweise.
  2. IT-Systeme vorbereiten: Prüfen Sie, ob Ihre Lohnabrechnungssoftware für die digitale Anbindung bereit ist.
  3. Mitarbeitende informieren: Klären Sie frühzeitig über mögliche Meldepflichten auf.
  4. Interne Prozesse anpassen: Sorgen Sie dafür, dass Ihr Unternehmen ab dem Stichtag reibungslos mit dem neuen System arbeiten kann.

Fazit

Mit der Einführung von DaBPV wird die Beitragsberechnung zur Pflegeversicherung einfacher, schneller und transparenter. Arbeitgebende profitieren von einer automatisierten Datenabfrage und vermeiden umständliche Prüfungen. Wer sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinandersetzt, kann den Umstieg problemlos meistern und sich über eine effizientere Verwaltung freuen.

Weiterführende Informationen der Deutschen Rentenversicherung finden Sie hier.

Bild: Mikhail Nilov (Pexels, Pexels Lizenz)

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