09.07.2018 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V..
Die Fußball-WM in Russland geht in die Endphase. 32 internationale Mannschaften kämpften um einen Pokal und noch mehr um die gigantischen Preisgelder der Fifa. Dieses Jahr soll die Rekordsumme von umgerechnet circa 325 Millionen Euro ausgeschüttet werden. Die Siegprämie der Mannschaften variiert in Abhängigkeit davon, wie weit sie sich vorkämpfen. Wer in der Vorrunde ausscheidet, geht mit knapp 7 Millionen Euro nach Hause. Der Vize-Weltmeister darf sich auf 24 Millionen Euro freuen und der WM-Sieger wird ganze 33 Millionen erhalten.
Die gewonnenen Preisgelder werden zwischen dem DFB, der DFL und den Spielern aufgeteilt. Für den Weltmeistertitel 2014 in Brasilien bekamen die Spieler jeweils eine Prämie von 300.000 Euro. Für die Verteidigung des Weltmeistertitels 2018 hat der DFB sogar eine Prämie von bis zu 350.000 Euro je Spieler ausgelobt.
Einem normalen Arbeitnehmer dürfte bei diesen hohen Summen schwindelig werden. Da stellt sich gern die Frage, wie das Geld besteuert wird und was einem Spieler nach Abzug der Steuern davon noch bleibt. Zunächst einmal hat Russland das Vorrecht, auf die erzielten Preisgelder Steuern zu erheben, muss davon aber nicht zwingend Gebrauch machen. Hat ein Spieler in Deutschland seinen Wohnsitz, ist er dort steuerpflichtig. Also berechnet der deutsche Fiskus die Steuern, die auf die Prämie anfallen. Wurde sie in Russland schon versteuert, wird die bereits gezahlte Steuer auf die deutsche Steuerlast aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens angerechnet. Falls es eine Differenz gibt, profitiert der deutsche Staat davon.
Mannschaftssportler, wie Fußballer, Volleyballer oder Handballer werden steuerlich mit Arbeitnehmern gleichgestellt. Ihr Einkommen stellt nach § 19 EStG Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit dar. Profisportler haben mit einem Verein einen Arbeitsvertrag auf Zeit geschlossen. Als Angestellte ihres Vereins stellen Sie ihre Arbeitskraft zur Verfügung und sind an Weisungen ihres Vereins, feste Trainingszeiten und den Spielplan gebunden. Die Spieler tragen kein unternehmerisches Risiko und haben Anspruch auf Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Ihr Haupteinkommen, mit dem die Spieler ihren Lebensunterhalt bestreiten, erzielen sie mit dem Sport. Ihren "ganz normalen“ steuerpflichtigen Arbeitslohn erhalten sie von ihrem Verein. Die Lohnsteuer wird daher auch ganz normal abgezogen. Die WM-Prämie wird vom Verband bezahlt, jedoch dem übrigen Arbeitslohn zugerechnet und unterliegt so auch dem Lohnsteuerabzug des Vereins der Spieler.
Wie in jedem anderen Beruf lassen sich im Sport z. B. Werbungskosten bei der Einkommensteuer absetzen. Dazu zählen selbst zu tragende Fahrtkosten zum Training oder Turnier, Hotelkosten, Ausgaben für Sportbekleidung, Versicherungen und das Honorar für ihren Manager. Oftmals erhalten Profisportler nebenbei Vergütungen für Werbeleistungen, TV-Auftritte oder Lizenzhonorare. Diese fallen unter gewerbliche Einkünfte und sind nach § 15 EStG zu versteuern, selbst wenn der Werbeauftritt im Trikot der Nationalmannschaft oder des Vereins erfolgt.
Viele glauben, dass Profisportlern die Flucht in eine Steueroase vorbehalten ist. Hier darf der Leser beruhigt sein, denn verlagert ein Sportler seinen Wohnsitz in ein Niedrigsteuerland und spielt weiterhin für einen deutschen Verein, so wird er die folgenden zehn Jahre nach seinem offiziellen Umzug weiter wie ein Inländer besteuert. Seine Einnahmen fallen nach dem Außensteuergesetz unter die erweiterte beschränkte deutsche Steuerpflicht und es ändert sich für den Zeitraum von zehn Jahren erstmal nichts. Er bleibt also weiterhin dem unbeschränkt steuerpflichtigem Deutschen gleichgestellt.
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