26.02.2018 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
„Die Digitalisierung ist die größte Veränderung der Gegenwart. Dieser Veränderung kann man nicht erfolgreich begegnen, indem man nichts ändert“ – so die ersten beiden Sätze einer von verschiedenen Verbänden gestarteten Petition, die von der zukünftigen Regierung die Ernennung eines Digitalministers fordert. Nach Ansicht der Verbände droht Deutschland im internationalen Vergleich abgehängt zu werden. Das zeigt sich unter anderem im schleppenden Breitbandausbau.
Die Unternehmen bei der digitalen Transformation zu unterstützen, ist mit der aktuellen Aufteilung des Ressorts „Digitalisierung“ auf verschiedene Ministerien (Verkehr, Wirtschaft, Inneres und Bildung) nur schwer möglich. Der hohe Koordinationsaufwand untereinander führt zu langsamen Entscheidungsprozessen. Die Verbände hinter der Petition hoffen, dass ein Digitalministerium die komplette Verantwortung für die digitale Transformation tragen würde, Kompetenzen und Ressourcen bündeln und Initiativen und Gesetzesentwürfe für die ganzheitliche digitale Transformation in Deutschland voranbringen würde. So könnte Deutschland den Anschluss an den internationalen Wettbewerb wiederherstellen. Denn Frankreich, Großbritannien, Polen und Österreich haben bereits einen Minister für Digitales.
Die von The Group of Analysts in Zusammenarbeit mit techconsult erstellte EDEN-Studie zeigt, dass die Verbände mit ihrer Vermutung nicht falsch liegen. Knapp 40% der Unternehmen hatten Anfang 2017 noch kein konkretes Vorhaben zur digitalen Transformation gestartet. Auch existierten bei einigen der Befragten noch keine konkreten Pläne, die digitale Transformation anzugehen. Nur für knapp ein Viertel der Unternehmen gab es bereits vor 2014 entsprechende Vorhaben. Ein Ergebnis, das angesichts der Zukunftsthemen rund um Industrie 4.0, Big Data oder 5G bedenklich ist.
Die European Digital Entity Norm (EDEN), die von The Group of Analysts ins Leben gerufen und in Kooperation mit dem Analystenhaus techconsult umgesetzt wurde, möchte die Status-quo-Ermittlung unterstützen und Interpretationsansätze liefern, um Unternehmen auf dem Weg der digitalen Transformation zu begleiten. Die gleichnamige Studie legt dabei den Fokus auf Software-Lösungen, die entlang der Information Supply Chain eingesetzt werden. Auf dieser Grundlage bietet die EDEN Level-Bestimmung erste Anhaltspunkte für Unternehmen, die sich bisher noch nicht mit der Digitalisierung ihrer Information Supply Chain auseinandergesetzt haben. Ebenfalls steht dort die EDEN Study (European Digital Entity Norm) nach einer kostenfreien Registrierung zum Download bereit.
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Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
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Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
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