17.03.2020 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Unternehmen, die im Bereich E-Commerce tätig sind, sind sich der Abhängigkeit von Rankings bewusst. Wer schlecht gerankt wird, hat kaum eine Chance einen akzeptablen Umsatz zu generieren. Dies gilt sowohl für Unternehmen, die ihre Waren auf Markplätzen, wie etwa Amazon, anbieten, genauso wie Unternehmen mit einem eigenen Shop, der in Vergleichsportalen eine Wertung erhält.
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Jetzt buchen!Dieser Umstand hat Online-Plattformen die Möglichkeit gegeben die AGB zu ihren Gunsten und mit sehr einseitigen Bedingungen zu Lasten der Händler, zu gestalten. Die P2B-Verordnung soll nun für faire Wettbewerbsbedingung sorgen. Die neue Verordnung betrifft somit Online-Vermittlungsdienste und zum Teil auch Online-Suchmaschinen.
Die P2B-Verordnung schreibt unter anderem vor, dass in den AGB ersichtlich sein muss, was dazu führen könnte, dass der Dienst vollständig oder teilweise eingeschränkt oder ausgesetzt wird. Außerdem besteht für Plattformbetreiber die Pflicht, die Nutzer*innen bei geplanten Änderungen der AGB zu informieren und die Änderungen dürfen erst nach einer angemessenen Frist von 15 Tagen umgesetzt werden. Sind an die AGB-Änderungen technische oder geschäftliche Anpassungen gebunden, ist eine längere Frist notwendig. Alle AGB, die den Bedingungen der PSB-Verordnung nicht entsprechen, sind ab dem 12. Juli 2020 nichtig.
Wie bereits oben erwähnt, haben Plattformbetreiber nun die Pflicht zu Ihren Entscheidungen einer Einschränkung oder Kündigung eine Begründung abzuliefern. Bei einer Vertragskündigung muss diese Begründung 30 Tage vor Wirksamwerden übermittelt werden.
In den AGB müssen künftig die Hauptparameter angegeben werden, die das Ranking bestimmen. Dieses Transparenzgebot gilt auch für Suchmaschinen.
Künftig müssen Anbieter*innen von Plattformen ein internes System für die Bearbeitung von Beschwerden gewerblicher Nutzer*innen zur Verfügung stellen. Dieses muss leicht zugänglich und kostenfrei sein. Außerdem muss eine Bearbeitung innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens sichergestellt werden. Sollte ein Fall durch ein internes Beschwerdemanagement nicht gelöst werden, sind die Plattform-Anbieter*innen zu Mediationsversuchen mit den Nutzer*innen verpflichtet. Daher muss die Online-Plattform mindestens zwei Mediatoren in den AGB benennen. Auch für die Mediatoren gelten bestimmte Regelungen. Diese müssen unparteiisch und unabhängig sein und ihre Mediationsdienste unverzüglich erbringen können.
Die P2B-Verordnung ist ein Schritt hin zu mehr Transparenz und Fairness. Die genauen Auswirkungen sind bis jetzt jedoch nicht abzusehen. Auch wie in einem Fall eines Verstoßes gegen die Verordnung umzugehen ist, ist noch unklar. Sanktionen sind in der Verordnung nicht vorgesehen und werden insbesondere in der ersten Zeit einige Gerichte beschäftigen.
Bild: bongkarn thanyakij (Pexels, Pexels Lizenz)
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Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
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Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
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