06.02.2018 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: BITKOM Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V..
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So sagen zwei Drittel (68 Prozent) der befragten Vorstände und Geschäftsführer, dass deutsche Unternehmen bei der Nutzung von Künstlicher Intelligenz nur zu den Nachzüglern gehören oder sogar weltweit abgeschlagen sind. Rund jeder Zweite meint, dies trifft auf 3D-Druck (48 Prozent), Blockchain (47 Prozent) und Robotik zu (45 Prozent), nur etwas weniger sind es bei den Themen Internet of Things (42 Prozent) und Virtual Reality (41 Prozent) sowie Big Data (37 Prozent) und Drohnen (31 Prozent). „Haben Unternehmen früher bei der Einführung neuer Technologien gezögert, so waren sie möglicherweise weniger effizient und haben teurer produziert als die Konkurrenz. Heute kann eine neue Technologie wie Künstliche Intelligenz oder Blockchain eine ganze Branche in Rekordzeit völlig umkrempeln“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg. „Unternehmen sollen neue Technologien nicht als Selbstzweck einführen, aber sie sind gut beraten, sich mit ihren Möglichkeiten zu beschäftigen und die Chancen für das eigene Geschäftsmodell auszuloten – oder für völlig neue Geschäftsmodelle.“
Grundsätzlich sehen die Unternehmensmanager die deutsche Wirtschaft bei der Digitalisierung auf gutem Weg. So geben 36 Prozent an, die deutsche Wirtschaft befinde sich aktuell im internationalen Vergleich in der Spitzengruppe, weitere 2 Prozent positionieren sie sogar weltweit auf Rang 1. Praktisch niemand hält sie für abgeschlagen und nur 13 Prozent geben an, dass die deutsche Wirtschaft zu den digitalen Nachzüglern gehört, 44 Prozent sehen sie im Mittelfeld.
Nur eine Minderheit spricht den deutschen Unternehmen eine Führungs- oder Spitzenposition beim Technologieeinsatz zu. Am ehesten trifft dies noch auf Drohnen (26 Prozent) zu, danach folgen Internet of Things (24 Prozent), Blockchain (18 Prozent), Robotik (16 Prozent), Big Data (15 Prozent), Virtual Reality (13 Prozent) und 3D-Druck (12 Prozent). Schlusslicht bildet der Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Unternehmen (6 Prozent). Berg: „In vielen der neuen Technologien ist Deutschland stark in Forschung und Entwicklung, etwa bei Künstlicher Intelligenz oder Blockchain. Was uns noch zu selten gelingt ist, diese Technologien in den Unternehmen zum Praxiseinsatz zu bringen.“
Größte Hürden beim Einsatz von neuen Technologien im eigenen Unternehmen sind nach Ansicht der Unternehmen Anforderungen an den Datenschutz, die rund jeder zweite Befragte (45 Prozent) nennt. Dahinter folgen Anforderungen an die technische Sicherheit (39 Prozent) und der Mangel an Fachkräften (33 Prozent). Gut jedes vierte Unternehmen beklagt die langwierigen Entscheidungsprozesse (27 Prozent), rund jedes fünfte (18 Prozent) fehlende Zeit im Alltagsgeschäft für diese Fragen. 14 Prozent geben an, ihnen fehlen finanzielle Mittel für den Einsatz, 7 Prozent nennen die Unsicherheit über den wirtschaftlichen Nutzen als Hürde. „In Anbetracht der derzeit vollen Auftragsbücher ist nachvollziehbar, wenn Unternehmen sagen, dass sie keine Zeit für neue Technologien haben . Klug ist ein solcher Ansatz allerdings nicht“, so Berg. „Niemand, der auch morgen noch Geschäft machen will, kann es sich heute leisten, auf Zukunftstechnologien zu verzichten.“
Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 505 Unternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten befragt. Die Umfrage ist repräsentativ für die Gesamtwirtschaft. Die Fragestellungen lauteten: „Wenn Sie an den Einsatz neuer Technologien in Unternehmen denken, wo sehen Sie Deutschland da im internationalen Vergleich?“ und „Was sind aus Ihrer Sicht die größten Hürden für den Einsatz neuer Technologien in Ihrem Unternehmen?“
Themen
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Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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