19.10.2018 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V..
So schätzen beispielsweise sieben von zehn Unternehmen (68 Prozent), dass mindestens die Hälfte ihrer Büro- und Verwaltungsprozesse weiterhin papierbasiert ablaufen. 6 Prozent davon setzen sogar noch zu 100 Prozent auf Papier. So gut wie kein Unternehmen (1 Prozent) verzichtet vollständig auf Papier. Das zeigt der Digital Office Index 2018 – eine repräsentative Befragung von 1.106 Unternehmen ab 20 Mitarbeitern des Digitalverbands Bitkom.
Die Digitalisierung im Arbeitsrecht
„Im 15. Jahrhundert war die Erfindung des Buchdrucks ein Meilenstein. Bis man aber einfach auf Knopfdruck eine Kopie machen konnte, vergingen nochmals fast 500 Jahre“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Durch die Digitalisierung sind die beiden Technologien Drucken und Kopieren heute miteinander verschmolzen: So gut wie jeder Kopierer kann heute auch drucken – und umgekehrt. Der Fotokopierer ist 80 Jahre nach seiner Erfindung ein digitales Multifunktionsgerät. Ob drucken, scannen und direkt per Mail versenden oder auch kopieren – die All-in-One-Geräte kitten heute viele Medienbrüche.“
Nicht überall führt die Digitalisierung aber zu weniger Papierverbrauch: Zwar wird in jedem dritten Unternehmen (33 Prozent) heute weniger ausgedruckt als noch vor einem Jahr. Bei den Großkonzernen ist es knapp die Hälfte (49 Prozent), die zusehends auf Ausdrucke verzichtet. 46 Prozent der Unternehmen geben aber auch an, weiterhin gleich viel auszudrucken wie noch vor einem Jahr, bei 19 Prozent nimmt der Papierverbrauch sogar zu.
Hinweis zur Methodik: Die Angaben basieren auf dem Bitkom Digital Office Index 2018 , einer repräsentativen telefonischen Unternehmensbefragung, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und IT-Leiter von 1.106 Unternehmen aller Branchen mit einer Größe ab 20 Mitarbeitern in Deutschland befragt. Die Fragestellungen lauteten: „Wie hoch ist der Anteil Ihrer Büro- und Verwaltungsprozesse, die papierbasiert ablaufen?“ und „Werden in Ihrem Unternehmen heute eher mehr oder weniger digitale Dokumente ausgedruckt als noch vor einem Jahr?“
Themen
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Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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