08.01.2020 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: ECOVIS Europe AG.
Die Unterlagen eines Bewerbers per E-Mail schnell noch an den Kollegen schicken, damit dieser sich ein Bild machen kann? Die Notizen aus dem Bewerbungsgespräch abheften oder in den sozialen Medien nach dem Kandidaten suchen? Im Alltag ist das häufig so, aber ist das auch korrekt und mit den Vorgaben des Datenschutzes vereinbar?
Best Practice für Ihre Arbeit: So prüfen Sie datenschutzrelevanten Themen in Ihrem Unternehmen – und setzen Sie korrekt um!
Unternehmen dürfen personenbezogene Daten von Bewerbern verarbeiten. Bewerber stimmen dem zu, wenn sie ihre Unterlagen schicken. Zu den Daten gehören Name, Anschrift, Berufserfahrung oder frühere Tätigkeiten. Auch wenn Arbeitgeber möglichst viel über Bewerber erfahren wollen, dürfen sie nur die Informationen sammeln, die sie brauchen, um deren Eignung zu prüfen. „Natürlich nutzen Arbeitgeber auch soziale Medien, um mehr über jemanden zu erfahren“, berichtet Ecovis-Rechtsanwalt Thorsten Walther aus der Praxis, „das ist erlaubt, denn diese Inhalte sind frei verfügbar.“ Fragen nach Schwangerschaft und Schwerbehinderung sind hingegen tabu. „Das verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“, so Walther.
Schickt ein Arbeitsuchender seine Bewerbung, dann stimmt er damit der Verarbeitung seiner Daten zu. Will ein Arbeitgeber jedoch einen Bewerberpool aufbauen und die Daten für einen späteren Zeitpunkt aufheben, ist das anders. Dann muss der Bewerber der Aufbewahrung seiner Daten zustimmen. „Das passiert am besten schriftlich oder bei Online-Bewerbungen über das Setzen eines Häkchens“, erklärt Ecovis-Experte Walther. Diese Zustimmung gilt grundsätzlich unbefristet, sie ist aber jederzeit widerrufbar.
Bewerbungsunterlagen sichten dürfen nur Mitarbeiter, die mit der Einstellung beauftragt sind und ein Mitspracherecht bei der Auswahl haben. Eine Bewerbung weiterzuleiten, um die Meinung eines unbeteiligten Kollegen einzuholen, ist nicht erlaubt. „Unternehmen sollten daher klar festlegen, wer mitentscheidet. Das sollte auch entsprechend dokumentiert sein“, sagt Walther.
Kommt ein Arbeitsvertrag zustande, dürfen Unternehmen die Daten mindestens bis zum Vertragsende speichern. Gibt es beispielsweise eine betriebliche Altersversorgung, dann dürfen sie die Bewerberdaten auch noch über das Vertragsende hinaus speichern.
Wer einem Bewerber absagt, sollte dessen Daten bis zu sechs Monate aufbewahren. Warum? Falls der Arbeitgeber nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verklagt wird, „was in der Praxis durchaus vorkommt“, so Thorsten Walther, muss er sich verteidigen können. Nach der Sechs-Monats-Frist müssen Unternehmen nicht nur die Bewerberdaten, sondern auch alle Notizen aus einem Bewerbungsgespräch sowie intern per E-Mail weitergeleitete Bewerbungsunterlagen löschen.
Themen
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Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
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Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
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Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
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Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
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