Online-Weiterbildung
Präsenz-Weiterbildung
Produkte
Themen
Dashöfer

Das BQ-Portal geht mobil

17.08.2016  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Unterstützung für Unternehmen bei der Integration von Flüchtlingen

Ab sofort ist das BQ-Portal, eine online Wissens- und Arbeitsplattform mit der Kammern und Unternehmen ausländische Aus- und Fortbildungsabschlüsse besser bewerten können, mobil: Unternehmen können sich jetzt noch einfacher, per Smartphone oder Tablet, zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, z. B. aus Ländern wie Syrien, Irak oder dem Iran, informieren. Beispiele und eine kompakte Übersicht zeigen, wie die Anerkennung praktisch funktioniert.

Bundeswirtschaftsminister Gabriel dazu: "Unternehmen, die sich für die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt einsetzen, erhalten mit dem BQ-Portal eine sinnvolle und unkomplizierte Unterstützung. Mit über 2.400 ausländischen Berufsprofilen bietet das Portal konkrete Hilfe für Unternehmen, die die Chancen ausländischer Berufsqualifikation nutzen wollen. Das geht nun auch ganz zeitgemäß per Smartphone oder Tablet."

Anzeige
Entsendung und Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer
Eintägiges Praxis-Seminar
Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte

Das öffentliche Interesse an Informationen zu Bildungssystemen und Berufsqualifikationen der Herkunftsländer von Flüchtlingen ist ungebrochen hoch. Circa 4.500 Mal im Monat wird allein das Länderprofil Syrien auf dem BQ-Portal angeklickt. Die Ländersteckbriefe für Syrien, Afghanistan, Pakistan, Irak und Iran wurden in kurzer Zeit bereits über 1.600 Mal von Besuchern heruntergeladen.

Viele Flüchtlinge bringen bereits eine berufliche Ausbildung oder Berufserfahrung mit und sind hoch motiviert. Wie man als Unternehmen Flüchtlinge bei der Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikationen unterstützen und davon profitieren kann, erfährt man im BQ-Portal. Das Portal wurde 2015 mit dem European Public Sector Award ausgezeichnet.

Weitere Informationen unter www.bq-portal.de.


nach oben
FAQ