24.10.2022 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Röntgenbilder, Blutwerte, Vorsorgeuntersuchungen oder der Impfpass – beim Arzt- oder Krankenhausbesuch müssen oft viele Dokumente vorgelegt werden, besonders, wenn Patient*innen die Praxis wechseln, im Urlaub sind oder sich weiterbehandeln lassen wollen. Die elektronische Patientenakte (ePA) stellt diese und weitere wichtige Informationen über den Patienten oder die Patientin digital und damit vereinfacht und zeitsparend zur Verfügung.
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Die ePA gilt als ein wichtiger Schritt in der Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland, der sowohl Patient*innen als auch Ärzt*innen entlasten soll. Deshalb bieten inzwischen alle gesetzlichen Krankenversicherungen die ePA an. Versicherte können sich bei ihrer jeweiligen Krankenkasse eine App herunterladen, über die sie die ePA auf einem Smartphone nutzen können.
Die Verwendung der ePA ist freiwillig. Das heißt aber auch, dass, wer die ePA nutzen möchte, sich selbst aktiv darum kümmern muss. Wir haben für Sie zusammengetragen, was die ePA alles kann und wie der aktuelle Stand der Dinge bei der ePA ist.
Die ePA speichert zum Beispiel Notfalldaten, Behandlungsgeschichte, Medikamentenpläne, Krankenhausberichte und Röntgenbilder. Seit 2022 können Patient*innen unter anderem ihren Impfausweis in der ePA speichern, aber auch den Mutterpass oder das Bonusheft beim Zahnarzt. Auch das U-Untersuchungsheft für Kinder lässt sich in den meisten ePA-Apps bereits speichern.
Wer sich für die elektronische Patientenakte registrieren lassen will, muss bei seiner Krankenkasse eine PIN zur elektronischen Gesundheitskarte anfragen, mit der sich die ePA später freischalten lässt. Viele Krankenkassen haben diese PINs auch ohne Anfrage verschickt, daraus ergibt sich allerdings keine Verpflichtung, die ePA zu nutzen. Versicherte können ihre ePA mit der PIN über eine App auf dem Smartphone einsehen. Wer kein Smartphone hat, kann in der Praxis in die ePA Einsicht nehmen – natürlich unter Vorweis der Gesundheitskarte und Eingabe der persönlichen PIN.
Die ePA ist rein freiwillig, es besteht daher keinerlei Nutzungspflicht. Patient*innen, die die ePA nutzen möchten, können außerdem genau festlegen, wie mit ihren Daten verfahren wird.
Medizinische Informationen sind höchst privat und intim, nicht umsonst gibt es die ärztliche Schweigepflicht. Auch bei der ePA sind die Zugriffsrechte, wie auch bei der klassischen analogen Akte, streng geregelt. Grundsätzlich dürfen nur Ärzt*innen, Therapeut*innen, Apotheker*innen und ähnliche Behandelnde überhaupt Einsicht in die ePA nehmen. Patient*innen müssen diese Freigabe selbst geben und können dabei auch etwa entscheiden, ob sie nur für die derzeit stattfindende Behandlung gilt oder auch für einen festgelegten Zeitrahmen darüber hinaus. Patient*innen können auch einzelne Dokumente vom Zugriff ausschließen und etwa über die App löschen.
Einzelne Zugriffe und erteilte und verweigerte Zugriffsberechtigungen lassen sich später in der ePA nachverfolgen.
Die ePA steht noch relativ am Anfang. Auch die Nachfrage hält sich noch in Grenzen. Selbst Patient*innen, die die ePA nutzen, und Praxen, die sie ganz ausdrücklich anbieten, sind nicht immer überzeugt. Die digitale Akte sei noch sehr unausgegoren, die Funktionen holprig und unübersichtlich, so Kritiker*innen. Die Politik habe die Digitalisierung des Gesundheitswesens verschlafen. Zwar wünschten sich viele Praxen und Krankenhäuser die ePA, sie halten jedoch zahlreiche Verbesserungen für nötig, bis sie tatsächlich breit angenommen wird und nachhaltigen Nutzen zeigt. In anderen Ländern können ähnliche Systeme wie die ePA Gesundheitsdaten filtern und Risikopatient*innen ausfindig machen, die etwa unwissentlich zwei unverträgliche Medikamente nehmen oder die ein erhöhtes Schlaganfallrisiko haben. Bei der deutschen ePA ist das noch Zukunftsmusik.
Entsprechend sind auch die ePA-Apps der Krankenkassen nicht immer perfekt. Teils ist die Steuerung schwierig, teils fehlen Funktionen noch. Dazu kommen bekannte Sicherheitslücken: Die ePA nutzt Telematik-Infrastruktur, ein speziell gesichertes Gesundheitsdatennetzwerk, das Praxen, Krankenhäuser und Apotheken und zukünftig auch Pflegeheime verbindet. Über sogenannte TI-Konnektoren, die mit einem Router vergleichbar sind, haben Ärzt*innen Anschluss an das Netz. Allerdings konnten Hacker*innen kurz vor der Einführung der ePA gravierende Sicherheitslücken aufdecken: Auch ohne große Vorkenntnisse konnten sich Nichtbefugte Einsicht auf die Akten beschaffen. Auch in Zukunft und trotz aller IT-Sicherheitsrichtlinien können solche Vorfälle nicht ausgeschlossen werden.
Mehr Informationen zur ePA finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
Bild: rawpixel.com (Pexels, Pexels Lizenz)
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