24.08.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: ARAG.
Beim Crowdworking werden Aufgaben von Unternehmen – oder auch Einzelunternehmern – an Dienstleister über Online-Portale vergeben. Auf diesen Portalen werden die Aufträge – mit mehr oder weniger detaillierten Beschreibungen – eingestellt und alle dort registrierten Crowdworker können sich darauf bewerben. Der Auftraggeber entscheidet schlussendlich, wer den Zuschlag erhält. Auftraggeber und Dienstleister kommen in einem auf Freiwilligkeit basierenden Prozess zusammen. Für Unternehmen sind die so eingekauften Dienstleistungen oft deutlich günstiger als klassische Dienstleister. Crowdworker schätzen an dieser Arbeitsform vor allem die Selbstbestimmung und Flexibilität, denn sie entscheiden selbst, wann und wo sie die Aufgaben erledigen – zum Beispiel unterwegs oder am heimischen PC.
Eine Anlaufstelle für (angehende) Crowdworker – sowohl im Hinblick auf Informationen als auch auf den Erfahrungsaustausch – bietet die Crowdcommunity. Um die digitalen Jobber vor Ausbeutung zu schützen, haben einige Anbieter inzwischen reagiert. Die bekanntesten deutschen Crowdworking-Anbieter Clickworker, Streetspotr und Testbirds haben gemeinsam mit Unterstützung des Deutschen Crowdsourcing Verbands einen Code of Conduct (Verhaltenskodex) erarbeitet, der die Zusammenarbeit zwischen Dienstleistern, Kunden und Crowdworkern künftig regeln soll. Dort werden unter anderem faire Bezahlung und Transparenz versprochen. Allerdings wird nicht ausgeführt, was faire Bezahlung etwa exakt in Euro bedeutet. Wer beim Crowdworking auf unfaire Arbeitsbedingungen oder Probleme trifft, kann sich darüber hinaus auf dem Fair Crowdwork Portal der IG Metall nicht nur informieren, sondern auch melden und Beratung in Anspruch nehmen.
Jede Arbeit, die am Computer erledigt werden kann, kommt theoretisch für Crowdworking infrage. Meist sind kleine Aufgaben zu erledigen; in der Regel auch für kleines Geld. Häufig handelt es sich bei den Aufträgen auch nur um den winzigen Teil einer Aufgabe, die auf viele Crowdworker verteilt wird. Es geht zum Beispiel darum, Daten abzugleichen, Adressen herauszufinden, Bilder zu sortieren, Software zu testen oder kleine Texte zu verfassen. Allerdings nutzen Unternehmen Crowdworking-Plattformen auch zunehmend, um weltweit die talentiertesten und preisgünstigsten Fachkräfte als externe Experten zu beauftragen, etwa Designer, Texter oder Programmierer. Der Markt der Internetarbeit wächst unaufhörlich. Trotzdem werden Crowdworker in der Regel nicht reich. Einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zufolge sind knapp ein Drittel der Solo-Selbstständigen, zu denen auch Crowdworker zählen, Geringverdiener, bei 18 Prozent von ihnen liegt der Verdienst unterhalb des Mindestlohns. Wer Crowdworking als Haupterwerb betreiben möchte, sollte sich daher umfassend über die einzelnen Plattformen und deren Bedingungen informieren.
Auf jeden Fall lohnt sich der neue Arbeitsmarkt per Mausklick für die Unternehmen. Auf dieser Seite ist die Lage ganz einfach: Crowdworking bietet die Möglichkeit, einfache Aufgaben auszulagern und Dienstleistungen günstiger einzukaufen. Für Crowdworker ist die Sache jedoch nicht ganz so einfach und klar. Wer sich als Crowdworker betätigen will, wird schnell feststellen, dass es aktuell nur wenige Regeln und kaum allgemein gültige Vorgaben oder gar Tarife gibt.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
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Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
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Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
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