08.06.2020 — Jasmin Dahler. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
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Für die Umsetzung in der Praxis – Musterbeispiele im Rechnungswesen
Als alle Schulen in Deutschland wegen der Corona-Pandemie geschlossen wurden, wurden auch die Lehrkräfte schlagartig mit der Digitalisierung in Bildungseinrichtungen konfrontiert. Bereits letztes Jahr hatte der Bund das Grundgesetz geändert, um den mit fünf Milliarden Euro bemessenen Digitalpakt zu verabschieden. Beantragt wurden bisher jedoch nur 40 Millionen Euro. Damit eine Schule Geld vom Digitalpakt erhält, muss diese ein eigenes pädagogisches Digitalisierungskonzept erstellen.
Das ermöglicht den Schulen ihren eigenen individuellen Bedarf zu decken. So beantragen einige z. B. Router, andere lieber Smartboards. Aber ein einheitliches Konzept, was Kinder in der Schule durch und über die Digitalisierung lernen sollen, gibt es nicht.
Ein Fehler, wie sich jetzt zeigt. Auf die Auswirkungen von Corona waren die Schulen nicht vorbereitet. Und so war es bereits ein Kampf für Lehrkräfte überhaupt an die E-Mail Adressen der Schüler*innen zu kommen, um diesen wenigstens per Mail Aufgaben zukommen zu lassen. Viele Schüler*innen haben aber auch gar keine eigene E-Mail Adressen, geschweige denn einen Computer.
Einige Lehrkräfte werfen dann einfach Lernpakete in den Briefkasten. Kontrolle ist an dieser Stelle jedoch weitaus mehr als schwierig und so können die Lehrer*innen ihren Schüler*innen einfach nur vertrauen, dass sie die Aufgaben in einer angemessenen Zeit in Angriff nehmen. Dies mag einigen Schulformen und Lehrer*innen einfacher fallen als anderen.
Manche Schulen waren hingegen vorbereitet. Nicht auf Corona, aber auf die Möglichkeit auch digital zu unterrichten. Zumindest theoretisch, denn in Bayern ächzte die landesweite Online-Plattform Mebis unter der plötzlich starken Nachfrage. Als dann auch noch Hacker angriffen, brach die Plattform völlig zusammen. Doch nicht nur die die bayrischen Schulen hatten Serverprobleme. Denn auch wenn es bereits digitale Plattformen für die Schulen gibt, dann sind diese meist für die Abschlussklassen gedacht und nicht auf eine so starke Nutzerzahl ausgelegt.
In Baden-Württemberg zum Beispiel wurden gut 20 Millionen Euro in die Onlineplattform „ella“ investiert. Nur leider war diese technisch gesehen ein echtes Desaster und konnte nicht in den Betrieb genommen werden.
Bessere Karten haben hingegen Schulen in Thüringen, Brandenburg, Niedersachen und Bremen. Während die drei erstgenannten eine Kooperation mit dem Hasso-Plattner-Institut eingegangen sind und sich somit über die moderne Lernplattform „Schul-Cloud“ freuen dürfen, hat Bremen bereits seit zwei Jahren einen starken Partner in Sofatutor. Auch andere Bundesländer freuen sich seit der Corona-Krise über die Plattform. Denn hier findet sich ein professionelles interaktives Lernmanagement-System, wie es Schulen so dringend benötigen. Lehrer*innen und Schüler*innen können sich Nachrichten schreiben, Dateien anlegen, Termine koordinieren, Präsentationen halten und natürlich chatten.
Meist muss erst etwas schief gehen, damit es besser wird. Diese besondere Situation zeigt nicht nur, dass Schulen weitaus mehr brauchen als ein paar Router, sondern auch dass es wichtig ist, Schüler*innen einen kompetenten Umgang mit Technik beizubringen.
Dabei geht es nicht nur darum, wie sie richtig im Internet recherchieren, sondern um ganz essentielle Dinge: Wie lege ich ein E-Mail Konto an? Und vor allem: Wie bewege ich mich sicher im Internet?
Aber auch Themen wie Programmieren, Datenschutz und Urheberrechte sollten in Zukunft dringend an Schulen behandelt werden.
Bild: Andrea Piacquadio (Pexels, Pexels Lizenz)
Themen
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
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