07.05.2020 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Industrieverband Büro und Arbeitswelt e. V. (IBA).
Aufgrund der Corona-Krise haben viele Arbeitgeber ihre Büromitarbeiter in das Homeoffice „umgesiedelt“. So haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder die Unternehmen dazu aufgefordert, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit zu ermöglichen. Ergänzend heißt es in den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards des Bundesarbeitsministeriums für die aktuelle Pandemielage: „Büroarbeiten sind nach Möglichkeit im Homeoffice auszuführen, insbesondere, wenn Büroräume von mehreren Personen mit zu geringen Schutzabständen genutzt werden“.
Was Arbeitgeber*innen datenschutzrechtlich zu beachten haben
Der Industrieverband Büro und Arbeitswelt e. V. (IBA) gibt Empfehlungen für die Büroarbeit in der Corona-Krise.
Bei der Rückkehr an den Büroarbeitsplatz heißen die wichtigsten Regeln weiterhin Abstand und Hygiene. Hier geben die genannten Arbeitsschutzstandards des Arbeitsministeriums den Rahmen vor. Unter anderem soll ein Abstand von mindestens 1,50 m eingehalten werden. Außerdem sei die Arbeit so zu organisieren, dass Mehrfachbelegungen von Räumen vermieden werden können bzw. ausreichende Schutzabstände gegeben sind.
Gerade in Gruppen- oder Großraumbüros stellt sich diese Anforderung gleichwohl als schwierig umsetzbar dar. Denn viele Büroräume können nicht bis zu ihrer vollen Kapazität besetzt werden, ohne dass es zu Unterschreitungen der erforderlichen Schutzabstände kommt. Daher kann es erforderlich sein, Teams in zwei Gruppen zu unterteilen, welche die begrenzte Bürofläche zu unterschiedlichen Zeiten nutzen, während die jeweils andere Gruppe im Homeoffice arbeitet. Auch müssen seitliche Abgrenzungen zwischen Arbeitsplätzen und Durchgangs- sowie Verkehrswegen gewährleistet sein.
Auch die Anordnung der einzelnen Arbeitsplätze sollte hinsichtlich des erforderlichen Mindestabstands von 1,50 m optimiert werden. Dabei ist das Arbeitsstättenrecht in Deutschland, welches Flächen pro Person, Arbeitsplatzmaße und Abstände definiert, schon eine gute Orientierung, durch die in vielen Büros bereits ein Großteil der Anforderungen erfüllt wird. Wer bislang alle Optionen zur Flächenverdichtung ausgenutzt hat, muss jetzt allerdings einige Anpassungen vornehmen:
Bei der Umsetzung der Corona-spezifischen Arbeitsschutzstandards sollte eine langfristige Ausrichtung im Fokus stehen, da diese Schutzmaßnahmen das Arbeitsleben wohl noch viele weitere Monate beeinflussen werden. Um eine fachgerechte und langfristige Umsetzung zu gewährleisten, können Unternehmen auch auf die kompetente Beratung von Büromöbelexperten wie den Quality Office-Fachberatern zurückgreifen.
Einmal ins Büro zurückgekehrt, stellen vor allem die gemeinsam genutzten Räumlichkeiten eine Herausforderung im Arbeitsalltag dar. An Orten wie Aufzügen, Küchen oder Besprechungsräumen, an denen häufig Personenansammlungen entstehen, empfiehlt das Arbeitsministerium sichere Schutzabstände und Warteflächen, die mit Klebeband markiert sind. Versetzte Arbeits- und Pausenzeiten sind außerdem hilfreich, um den Mindestabstand im Kontakt zu den Kollegen zu gewährleisten.
Non-territoriale Arbeitsweisen, welche keine feste Zuordnung von Arbeitsplätzen vorsehen, erweisen sich unter den aktuellen Umständen ebenfalls als problematisch. Um einer Ansteckungsgefahr durch geteilte Büroausstattung entgegenzuwirken, sollten Unternehmen auf non-territoriales Arbeiten und Desk-Sharing in den nächsten Wochen verzichten und ihren Mitarbeitern feste Arbeitsplätze zuweisen. Wo dies nicht möglich ist, müssen die Arbeitsflächen regelmäßig mit geeigneten Mitteln desinfiziert werden. Tastatur und Maus sollten jeweils nur von einer Person genutzt werden und ggf. von einem Rechner zum anderen umziehen.
Die aktuellen Entwicklungen bedeuten aber nicht, dass die New Work Trends der modernen Arbeitswelt wieder durch Einzelbüros und statische Arbeitsweisen abgelöst werden. „Dass sich die Anforderungen an den Büro-Arbeitsplatz ständig dynamisch verändern, ist schon länger der Fall – und zumindest das kommt den Unternehmen in der Corona-Krise bei allen sonstigen negativen Auswirkungen zugute. Besonders das flexible Arbeiten, auch aus dem Homeoffice, wird in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen“, betont Hendrik Hund, Vorsitzender des IBA. Umso wichtiger sei es für Arbeitgeber weiterhin, das Büro zu einem identitätsstiftenden Ort zu machen, der auch im Rahmen der aktuellen Gegebenheiten die Gemeinschaft stärkt sowie Kreativität und Kommunikation fördert.
Die gemeinsame Nutzung der Büroflächen führt außerdem zu erweiterten hygienischen Anforderungen, denn an dieser Stelle ist das Risiko einer Schmierinfektion hoch. Laut einer US-amerikanischen Studie können Covid-19-Viren auf Plastik- und Stahloberflächen zwei bis drei Tage lang nachgewiesen werden. Daher ist es sinnvoll, mit den Mitarbeitern vor der Rückkehr ins Büro einige Hygiene- und Verhaltensregeln zu besprechen.
Das Bundesarbeitsministerium gibt ebenfalls einige Hinweise, welche Maßnahmen am Büroarbeitsplatz sinnvoll sind:
Für die Koordination dieser Maßnahmen sei idealerweise der Arbeitsschutzausschuss des Unternehmens zuständig, andernfalls biete sich die Einrichtung eines Koordinations-/Krisenstabs an. Die gesamten Arbeitsschutzstandards des Arbeitsministeriums für die Corona-Krise sind hier abrufbar.
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