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BilRUG: Referentenentwurf veröffentlicht

23.09.2014  — Katharina Dobberstein.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Nach dem BilMoG kommt nun BilRUG: Ähnlich wie beim BilMoG hat auch diese neue Bilanzrichtlinie das Ziel, kleinere Unternehmen zu entlasten, eine höhere Klarheit des Abschlusses und eine EU-weite Vergleichbarkeit von Abschlüssen zu erreichen.

Am 27. Juli 2014 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2013/34/EU („EU-Bilanzrichtlinie”) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG („Abschlussprüferrichtlinie”) des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG („Bilanzrichtlinie”) und 83/349/EWG („Konzernbilanzrichtlinie”) des Rates veröffentlicht.

Den Referentenentwurf können Sie hier downloaden: Referentenentwurf: Entwurf des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz – (BilRUG)

Die wesentlichen Neuerungen in der Übersicht

  • Anhebung der Schwellenwerte
  • Erweiterung der Umsatzerlöse auf sämtliche Erträge aus dem Verkauf von Erzeugnissen, Waren und Dienstleistungen, auch wenn sie nicht für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit der Gesellschaft typisch sind
  • Ausnahmeregelung, wenn die voraussichtliche zeitliche Nutzung eines Geschäfts- oder Firmenwerts oder eines selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstands des Anlagevermögens nicht bestimmt werden kann
  • Keine Anwendung der Regelungen für Kleinstkapitalgesellschaften von bestimmten Holding-Gesellschaften
  • Erweiterung der Berichtspflicht für latente Steuern
  • Wegfall des gesonderten Ausweises von außerordentlichen Erträgen und außerordentlichen Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung
  • Verlagerung der Berichterstattung über Vorgänge, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten sind, vom Lagebericht in den Anhang
  • Anhangangabe zur Ergebnisverwendung

Anwendungsbereich

Die durch das BilRUG geänderten Vorschriften sollen erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse, Lageberichte und Konzernlageberichte für nach dem 31. Dezember 2015 beginnende Geschäftsjahre angewendet werden. Die neuen Schwellenwerte sowie die Neufassung der Umsatzerlöse sollen bereits auf Jahres- und Konzernabschlüsse für nach dem 31. Dezember 2013 beginnende Geschäftsjahre angewendet werden können.

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