28.01.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: PwC Strategy (Germany) GmbH.
Nur 2 % der Arbeitnehmer gehen davon aus, dass die gesetzliche Rente im Alter ihr benötigtes Einkommen abdecken wird. Allerdings haben 58 % noch keine Schritte unternommen, die Schließung dieser Lücke selbst anzugehen. Die beliebteste Form der Vorsorge ist die betriebliche Altersversorgung (bAV) mit 43 %, gefolgt von Riester-Rente und der privaten Lebensversicherung. Jedoch verfügt nur eine Minderheit der Arbeitnehmer (29 %) über eine vom Arbeitgeber finanzierte Versorgungsleistung, gleichzeitig nutzt weniger als ein Drittel Vorsorgemodelle für eigene Beiträge (Entgeltumwandlung). Wie es zu dieser Schieflage kommt, zeigt die repräsentative PwC-Studie „Betriebliche Altersversorgung“. Für sie wurden 1.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte aus der ganzen Bundesrepublik befragt.
„Trotz des erkannten Bedarfs und der großen Beliebtheit der bAV werden Entgeltumwandlungsmodelle viel zu wenig wahrgenommen. Ein Grund: Arbeitnehmer kennen die Angebote gar nicht oder nur unzureichend“, urteilt Jürgen Helfen, Partner bei PwC und Experte für Altersversorgungssysteme. So zeigt die Studie, dass ein Viertel der Arbeitnehmer keine Entgeltumwandlung betreiben, weil ihnen die Mittel zur Eigenvorsorge fehlten und 15 % gehen davon aus, dass sie bereits über andere Wege ausreichend vorgesorgt haben. Jedoch wissen 61 % der Befragten, die keine Entgeltumwandlung nutzen, schlicht zu wenig von dieser Sparmöglichkeit. Die Studie zeigt auch: Drei Viertel der Arbeitnehmer würden sich für das Modell entscheiden, tatsächlich machen jedoch nur 30 % von der Entgeltumwandlung Gebrauch. Zudem glaubt mehr als die Hälfte derjenigen, die sich prinzipiell dafür entscheiden würden, ihr Arbeitgeber halte kein entsprechendes Angebot bereit – obwohl es einen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Vorsorge gibt.
Wenig überraschend ist vor diesem Hintergrund, dass viele Arbeitnehmer auch angeben, über die Vorteile dieser Vorsorgemöglichkeit nicht Bescheid zu wissen. „Angesichts des Bedarfs und der Wünsche der Mitarbeiter verpasst es die Mehrzahl der Unternehmen, mit attraktiven Angeboten sowie einer zielgerichteten Kommunikation um ihre Mitarbeiter zu werben. Aus diesem Grund verpuffen bedeutende Mittel in anderen Anlagen, die nicht mal einen Inflationsausgleich sicherstellen können“, sagt Jürgen Helfen. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen scheinen Nachholbedarf zu haben. So gaben drei Viertel der Befragten aus Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern an, ihr Arbeitgeber biete keine Information zur bAV an, mehr als die Hälfte aus Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern. Doch auch große Unternehmen bleiben unter ihren Möglichkeiten: 35 % der Befragten aus Unternehmen mit bis zu 5.000 Mitarbeitern vermissen die Aufklärung seitens des Arbeitgebers, aus Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern immerhin noch 28 %.
Insgesamt drückt sich das Kommunikationsdefizit der Unternehmen auch darin aus, dass Mitarbeiter die bAV in zentralen Merkmalen falsch einschätzen. So setzen Beschäftigte den Sparaufwand viel zu hoch an. Beispielsweise werden die Beiträge, die für einen 30-Jährigen erforderlich sind, um ein bestimmtes Sparziel am Alter 65 zu erreichen um durchschnittlich rund 70 % überschätzt. Trotz dieser für eine Sparentscheidung eher unbefriedigenden Informationsgrundlage besteht nur eingeschränkt Bereitschaft, Kosten für ein Beratungsgespräch zu tragen. Den Wert einer vollumfänglichen und verständlichen Einzelberatung über 1,5 bis 2 Stunden Dauer taxieren die Arbeitnehmer auf durchschnittlich 45 Euro. Die Verbraucherschutzzentrale rechnet für eine solche Beratung mit Kosten von rund 180 Euro.
Arbeitnehmer hegen durchaus gewisse Ansprüche an ihren Arbeitgeber mit Blick auf das bAV-Angebot. Für mehr als die Hälfte der Befragten ist die bAV relevant für die Wahl des Arbeitgebers. Allerdings erwarten die Wenigsten eine vollständig vom Arbeitgeber finanzierte Versorgungsleistung (19 %). Vielmehr wären mehr als die Hälfte der Befragten mit verständlichen Informationen zum Thema sowie einem Zuschuss des Arbeitgebers bereits zufrieden. Darüber hinaus bevorzugen sie eine sichere Verzinsung sowie eine lebenslange Altersrente. Dieses Sicherheitsbedürfnis geht sogar so weit, dass 80 % der Arbeitnehmer eine geringere aber garantierte Verzinsung gegenüber einer variablen Verzinsung mit Chance auf eine höhere Rendite vorziehen. „Mit einer einfachen Standardlösung sind viele Mitarbeiter bereits optimal bedient – attraktive Optionen wie Kapitalwahlrecht und flexible Eigenbeteiligung holen zudem interessierte und vorsorgeaffine Mitarbeiter gut ab“, erläutert Jens Denfeld, Leiter des Bereichs Pension Consulting am PwC Standort Frankfurt. „Die Nutzung der Altersvorsorgeangebote steht und fällt aber mit dem Kenntnisstand der Arbeitnehmer, das hat unsere Studie deutlich gezeigt.“
Unternehmen brauchen deshalb ein Gesamtkonzept, das neben dem eigentlichen Angebot zur bAV auch die Kommunikation mit den Mitarbeitern beinhaltet. Jürgen Helfen sieht für Arbeitgeber die Chance, sich mit einer umfassenden und nutzenorientierten Beratung zum Thema Vorsorge positiv abzuheben. „Jeder dritte Arbeitnehmer hat noch nicht einmal eine konkrete Vorstellung von der Höhe seiner gesetzlichen Rentenansprüche. Umso schwerer fällt dann natürlich die Einschätzung des persönlichen Sparbedarfs“, sagt der bAV-Experte Für die Kommunikation erweist sich der direkte Austausch als effizienter Weg, vor allem in Form von Beratungsgesprächen und Informationsveranstaltungen. So hatten insbesondere Mitarbeiter, die Entgeltumwandlung betreiben um einen Steuervorteil zu nutzen, signifikant mehr Beratungsgespräche bzw. Informationsveranstaltungen als alle anderen Personen.
„Aber auch neue Lösungen wie beispielsweise Apps, die einen interaktiven Zugang zum häufig sperrigen Thema bAV ermöglichen, erfreuen sich laut unserer Befragung wachsender Bedeutung – nicht nur bei jüngeren Mitarbeitern“, sagt Jürgen Helfen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.pwc.de/bav-umfrage
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?