29.11.2021 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V..
Die betriebliche Weihnachtsfeier ist mehr als ein Meeting. Sie ist ein Dankeschön an die Mitarbeitenden und eine Anerkennung ihrer geleisteten Arbeit. Sie kann den Zusammenhalt und die Motivation fördern. "Natürlich ist es am schönsten, wenn alle Beschäftigten dazu an einem Ort zusammenkommen und gemeinsam feiern", sagt Gregor Doepke, Kommunikationsleiter der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV): "Aber aufgrund der hohen Inzidenzen möchten wir davon abraten, sich in großen Gruppen in geschlossenen Räumen zu versammeln. Selbst unter Einhaltung der AHA + L Regeln bleibt ein Infektionsrisiko. Zum Glück gibt es aber virtuelle Alternativen, mit denen sich ein Gemeinschaftsgefühl schaffen und Wertschätzung ausdrücken lässt."
Tipps aus der Praxis für die Praxis
Für eine Betriebsfeier im Online-Format ist eine gute Vorbereitung wichtig. Sind alle Beteiligten mit der gewählten Online-Plattform vertraut, gibt es Probleme mit Soft- oder Hardware? Ein Technikcheck hilft Frustrationen zu vermeiden. Manche Online-Meetingräume ermöglichen sowohl die Rede im Plenum als auch private Gespräche. Es empfiehlt sich, eine Plattform zu wählen, die Gespräche in Einzelgruppen zulässt, da sonst immer nur eine Person redet und alle anderen zuhören müssen.
Ein Tipp: Die Weihnachtsfeier muss nicht ausschließlich virtuell stattfinden, sondern kann mit haptischen Elementen kombiniert werden. Beispielsweise können Einladungskarten oder selbstgebackene Kekse per Post versendet werden.
Auch online muss niemand auf klassische Programmpunkte einer Weihnachtsfeier verzichten. Ob Weihnachtswichteln, gemeinsame Teamwettbewerbe oder ein Weihnachtsquiz – es gibt viele Apps und Online-Dienste, die genutzt werden können, um das Treffen kurzweilig zu gestalten. Selbst ein (fast) gemeinsames Essen ist möglich: Jede und jeder in der eigenen Küche und doch alle verbunden durch den Bildschirm und einen moderierenden Koch oder Köchin. (Weitere ausführliche Hinweise finden Sie hier.)
Sollten alle Beschäftigten geimpft sein, kann über ein Treffen in Präsenz nachgedacht werden. Dazu sollten die Gruppen aber nicht zu groß sein, denn damit erhöht sich potenziell auch unter Geimpften das Infektionsrisiko. Ein tagesaktueller Schnelltest kann auch in einer Gruppe von Geimpften und Genesenen die Sicherheit erhöhen
In der Regel gilt: Betriebliche Weihnachtsfeiern stehen immer dann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie für alle Beschäftigten offen sind und einem Gemeinschaftszweck dienen – also das Betriebsklima fördern oder die Verbundenheit mit dem Betrieb. Dieser Schutz gilt auch bei online-Veranstaltungen. Wenn sich zu diesem Anlass lediglich einzelne Untereinheiten oder Abteilungen eines Unternehmens treffen können, ist es wichtig, dass alle Beschäftigten dieser Einheit uneingeschränkten Zugang zu der Veranstaltung haben.
Bild: Pixabay (Pexels, Pexels Lizenz)
Themen
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Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
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Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
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