07.02.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen.
Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) lehnt die vom Bundesjustizministerium Ende Januar vorgestellte zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform in ihren wesentlichen Teilen ab. Insbesondere die geplante Verkürzung der Wohlverhaltensperiode im Verbraucherinsolvenzverfahren gefährde die berechtigten Interessen der Gläubiger. „Der Gesetzentwurf ist einseitig verbraucherfreundlich und könnte zu einer massiven Verschlechterung der Zahlungsmoral führen“, so BDIU-Präsident Wolfgang Spitz in Berlin.
„Zunächst ist mit einem deutlichen Anstieg der Verbraucherinsolvenzen zu rechnen“, befürchtet Gläubigervertreter Spitz. Hintergrund sei, dass viele Überschuldete derzeit den eigentlich überfälligen Antrag auf Verbraucherinsolvenz in Erwartung der schuldnerfreundlicheren Gesetzgebung zurückstellten. „Wir rechnen mit bis zu 20 Prozent mehr Verbraucherinsolvenzen, wenn das Gesetz wie vom Bundesjustizministerium vorgeschlagen in Kraft treten sollte.“ 2011 gab es gut 100.000 Verbraucherinsolvenzen.
Zudem befürchten die Inkassounternehmen, die bundesweit die Interessen von über 500.000 Gläubigern vertreten, eine deutlich schlechtere Zahlungsmoral von Verbrauchern insgesamt. „Schuldner erhalten die Botschaft, sie könnten sich künftig schneller ihrer lästigen Zahlungsverpflichtungen entledigen“, kritisiert Spitz. „Warum sollten sie also ihre Rechnungen dann noch genauso gut bezahlen wie heute?“
Viele Überschuldete warten derzeit mit dem eigentlich fälligen Antrag auf Verbraucherinsolvenz, weil sie auf die schuldnerfreundlichere Gesetzgebung hoffen. Kommt die Insolvenzrechtsreform wie vorgeschlagen, befürchtet der BDIU, dass die Zahl der Verbraucherinsolvenzen sprunghaft nach oben schießt.
Auch die vom Bundesjustizministerium vorgeschlagene Mindestquote von 25 Prozent, mit der ein insolventer Verbraucher seine Gläubiger befriedigen solle, um in den Genuss einer auf drei Jahre halbierten Wohlverhaltensperiode zu gelangen, ändere nichts an dem psychologisch negativen Signal dieses Gesetzentwurfes.
„In der Praxis wäre es möglich, dass ein Schuldner mit einer durchaus üblichen Schuldensumme von 30.000 Euro beispielsweise von einem Verwandten 7.500 Euro erhält und sich mit diesem Geld und den Verfahrenskosten bequem aus seinen Verbindlichkeiten herauskaufen könnte", so Spitz. „Der Wirtschaft entstünde dadurch ein erheblicher Schaden."
„Eine Halbierung der Wohlverhaltensperiode wird in den meisten Fällen auch eine Halbierung der Gläubigerbefriedigung bedeuten", so Spitz weiter. Immerhin sei dies auch dem Bundesjustizministerium bewusst, argumentiere es doch in seinem im Januar veröffentlichten Referentenentwurf, „dass jede Abkürzung der Restschuldbefreiungsphase allgemein die Aussichten der Gläubiger verschlechtert, zu einer Befriedigung der Forderungen zu gelangen". (Quelle:
Die Gläubigervertreter befürchten zudem, dass es nicht bei einer 25-Prozent-Quote bliebe. „Schon jetzt werden Stimmen laut, die diese Quote für zu hoch halten oder sogar fordern, die Wohlverhaltensperiode ohne jegliche Voraussetzungen für alle Schuldner generell zu halbieren", so der BDIU-Präsident. „Dies ist eindeutig das falsche Signal."
Das Bundesjustizministerium hat den BDIU eingeladen, bis Mitte März ausführlich zu dem Gesetzentwurf Stellung zu beziehen. „Diese Gelegenheit werden wir wahrnehmen", erklärt Spitz.
Quelle: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.
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