18.03.2025 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: BG ETEM - Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse.
Für Unternehmen ist es gewinnbringend, Unterweisungen nicht als lästige Pflichtveranstaltung zu behandeln, sondern als Aktivposten für die eigene Unternehmenskultur. Unterhaltsame Sicherheitsunterweisungen sind möglich – und entscheidend dafür, dass Inhalte bei Beschäftigten ankommen und im Gedächtnis bleiben.
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Wer unterweist, kann kreativ werden und sich unterschiedliche Formate zunutze machen, um die jeweils anstehenden Inhalte zu vermitteln. Ein Schlüssel kann sogenannte Gamification sein, also die spielerische Vermittlung von Inhalten. Eon Deutschland zum Beispiel nutzt für Wiederholungsunterweisungen im Verwaltungsbereich seit mehreren Jahren ein selbst entwickeltes Brettspiel mit digitalen und analogen Elementen. Im Jahr 2018 gewann das Spiel den Präventionspreis der BG ETEM.
Die Berufsgenossenschaft hat weitere Tipps für Führungskräfte, die Unterweisungen unterhaltsam gestalten wollen:
Die meisten Menschen sind vormittags aufnahmebereiter als kurz vor Feierabend. Dienstag oder Mittwoch sind außerdem bessere Tage für eine Unterweisung als Montag oder Freitag, weil die Motivation dann höher ist. Und auch, wenn viele Beschäftigte im Homeoffice sind: Unterweisungen sollten in Präsenz und nicht digital stattfinden. Ganz nebenbei kommt so auch ein Teamtreffen zustande.
Führungskräfte können sich je nach Unterweisungsthema betriebsärztlichen Rat oder Unterstützung einer Sicherheitsfachkraft holen. Trotzdem: Unterweisungen sind Chefsache. Wenn sie selbst unterweisen, erfüllen Verantwortliche nicht nur eine gesetzliche Pflicht. Sie vermitteln auch, dass Arbeitsschutz für sie ein wichtiges Anliegen und zentrales Unternehmensziel ist – Stichwort: Vorbildfunktion.
Junge Beschäftigte und Auszubildende sind mit Internet und Smartphone aufgewachsen, sie sind digitalaffin und können mit Analogvorträgen wenig anfangen. Auszubildende müssen außerdem häufiger unterwiesen werden als andere Teammitglieder. Umso kreativer sollten Unterweisungen für diese Zielgruppe gestaltet sein: Videos, interaktive Lernmodule, Virtual-Reality-Lösungen oder (analoge) Escape-Room-Formate sind eine gute Ergänzung und machen die Sache unterhaltsam.
Führungskräfte sollten nach Unterweisungen darauf achten, dass Beschäftigte ihr Wissen im Arbeitsalltag ein- und umsetzen. Sie können sich dabei mit anderen Arbeitsschutzverantwortlichen oder Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen abstimmen, um die Erfolgsmessung auf mehrere Schultern zu verteilen.
Frontalunterricht und langatmige Monologe? Langweilig. Besser ist es, wenn Führungskräfte ihre Leute einbeziehen: Inhalte bleiben besser hängen, wenn Beschäftigte selbst aktiv werden und Dinge direkt ausprobieren können. Etwa indem sie Persönliche Schutzausrüstung direkt anziehen oder ihrem Kollegen einen Druckverband anlegen.
Welche Sicherheitsaspekte sind wichtig bei der täglichen Arbeit? Welche Herausforderungen gibt es und wie könnten Lösungen aussehen? Beschäftigte sind Expertinnen und Experten auf ihrem jeweiligen Arbeitsgebiet. Mit ihrem Input lassen sich Unterweisungen noch passgenauer gestalten. Außerdem tritt der persönliche Nutzen von Arbeitsschutzunterweisungen stärker hervor.
Viele Menschen spielen gern, lieben den Wettbewerb und wollen ihr Wissen testen oder zeigen. Führungskräfte können das nutzen und bei Unterweisungen auf Gamification setzen, also spielerische Elemente einbauen. Brett- oder Kartenspiele zu Sicherheitsthemen lockern auf, auch ein Quiz oder Ratespiel bringt Leben in die Unterweisung, ohne dass der Ernst der Sache auf der Strecke bleibt.
Bild: Skitterphoto (Pexels, Pexels Lizenz)
Themen
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
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