11.11.2021 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Aon Beteiligungsmanagement Deutschland GmbH & Co. KG.
80 Prozent der Befragten beschreiben die wirtschaftliche Lage als ausgezeichnet oder gut. Das ist ein Zuwachs von 20 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr. Noch höher liegt der Prozentsatz derer, die eine weitere Verbesserung des wirtschaftlichen Klimas im Jahr 2022 erwarten. Er liegt bei 92 Prozent in Nordamerika und 85 Prozent in Europa.
Über zwei Drittel der Befragten (68 Prozent) sieht das eigene Unternehmen gestärkt aus der Krise hervorgehen. Diese erfolgreiche Bewältigung der Corona-Krise hat offensichtlich dazu geführt, die Haltung zu Risiken zu überdenken. So sagen 85 Prozent der Befragten, dass ihr Unternehmen in Sachen Technologie heute risikofreudiger ist als vor der Pandemie. Die Corona-Krise hat allerdings auch neue Risiken und Schwachstellen aufgedeckt, weswegen 70 Prozent der Top-Manager es für notwendig erachten, den zukünftigen Kurs des Unternehmens grundlegend zu überdenken.
Bei der Einschätzung und Bewältigung von Risiken hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass ganzheitliches Denken ein wesentlicher Faktor ist. Unternehmen, die gestärkt aus der Corona-Krise hervorgegangen sind, haben großen Wert darauf gelegt, das Top-Management umfassend in das Risiko-Management einzubeziehen und neben Analysen auch auf die Expertise interner und externer Fachleute vertraut.
„Die Corona-Krise hat nicht dazu geführt, dass Unternehmen risikoscheuer geworden sind, im Gegenteil. Aber es wird mehr Wert darauf gelegt, Risiken ganzheitlich zu analysieren und systematischer zu bewerten. Die Erfahrung, dass auch eine vollkommen unerwartete Situation wie eine Pandemie erfolgreich bewältigt werden kann, hat den Blickwinkel verändert,” kommentiert Kai Büchter, CEO von Aon in der D-A-CH-Region, die Ergebnisse der Studie.
Bild: picjumbo_com (Pixabay, Pixabay License)
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Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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