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Antrag auf Freibeträge für 2014 seit Oktober 2013 möglich

05.11.2013  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Steuerkanzlei Maria Ulrich.

Steuern müssen von jedem Erwerbstätigen abgeführt werden. Allerdings gibt es unter ihnen jene, die besonderen finanziellen Belastungen ausgesetzt sind. Das gilt beispielsweise für Berufspendler oder Unterhaltszahlende.

Für Entlastung sorgt dann die Lohnsteuerermäßigung. Hierunter sind Freibeträge zu verstehen, die Arbeitnehmer auf ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen können. Das Ziel ist die monatlich fällige Einkommenssteuer zu reduzieren. Die Freibeträge für 2014 können seit Oktober 2013 beantragt werden. Hierüber informiert die Steuerkanzlei Maria Ulrich aus München.

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Gründe für eine Ermäßigung

Mithilfe der Lohnsteuerermäßigung 2014 kann ein Arbeitnehmer sein monatliches Nettoeinkommen erhöhen, weil sich das zu versteuernde Einkommen dadurch vermindert. Das ist vor allem für Steuerpflichtige interessant, die vermehrte Kosten tragen. Beispielsweise bei Berufspendlern. Die Anträge für 2014 können seit dem 1.10.2013 beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt gestellt werden. Ein neuer Antrag ist verpflichtend, auch wenn sich an den Verhältnissen nichts geändert hat. Es reicht allerdings der vereinfachte Antrag auf Lohnsteuerermäßigung. Es gibt aber eine Ausnahme bei Pauschbeträgen für Menschen mit Behinderung und Hinterbliebene, die bereits über das Jahr 2013 hinaus gewährt wurden. Diese werden ohne neuen Antrag bis zum Ende der Gültigkeit des Behindertenausweises berücksichtigt. Die Gründe, die eine Ermäßigung der Lohnsteuer ermöglichen, sind unterschiedlich. Beispielsweise dann, wenn hohe Werbungskosten durch die Fahrten zur Arbeit entstehen, bei außergewöhnlichen Belastungen oder bei Kinderbetreuungskosten. Über weitere Gründe, die infrage kommen und zu einer Entlastung führen, informieren professionelle Steuerberater.


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