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Anhörung hinsichtlich der Referentenentwürfe zu den Energiesparverordnungen

25.08.2022  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V..

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat Entwürfe zu zwei Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung in Form kurz- und mittelfristiger Maßnahmen vorgelegt. Hierzu haben die kommunalen Spitzenverbände Stellung genommen.

Die Verordnungsentwürfe beruhen auf § 30 EnSiG und sollen einen Beitrag zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergiesicherungsverordnung – EnSikuV) und über mittelfristig wirksame Maßnahmen (Mittelfristenergiesicherungsverordnung – EnSimiV) leisten.

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Die Kerninhalte des Entwurfs zur Kurzfristenenergiesicherungsverordnung umfassen insbesondere Vorgaben zu:

  • Maßnahmen zur Energieeinsparung in Privathaushalten in Form von fakultativen Temperaturabsenkung durch Mieter (§ 3) und das Verbot der Nutzung von Gas oder Strom zum Beheizen privater Pools (§ 4).
  • Maßnahmen zur Energieeinsparung in öffentlichen Gebäuden durch Verbot der Beheizung von Gemeinschaftsflächen (§ 5), die Festlegung von Höchsttemperaturen für öffentliche Arbeitsstätten (§ 6), Vorgaben zu Trinkwassererwärmungsanlagen in öffentlichen Nichtwohngebäuden (§ 7) sowie Beleuchtung öffentlicher Gebäude und Denkmäler (§ 8).
  • Maßnahmen zur Energieeinsparung in Unternehmen durch die Einführung einer Pflicht zur Information über Preissteigerungen für Versorger und Vermieter (§ 9), Vorschriften zu Ladentüren und Eingangssysteme im Einzelhandel, Nutzungseinschränkung beleuchteter Werbeanlagen (§ 11) und Mindestwerte der Lufttemperatur für Arbeitsräume in Arbeitsstätten (§ 12).

Im Rahmen der Mittelfristenergieversorgungssicherungsverordnung sind folgende Punkte zentral:

  • Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Heizungsanlagen durch Einstellung und Überprüfung von Einsparungspotentialen (§ 2). Für große Nichtwohngebäude mit Gaszentralheizungen werden zudem Maßnahmen wie ein hydraulischer Abgleich und weitere Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (§ 3) und ein Pumpentausch (§ 4) angestrebt.
  • Maßnahmen zur Energieeinsparung in der Wirtschaft sollen durch Umsetzung wirtschaftlicher Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen im Rahmen eines Energie- oder Umweltmanagementsystems (§ 5) erzielt werden.

Am 18. August 2022 fand die begleitende Anhörung durch das Bundeswirtschaftsministerium statt.

Anmerkung des DStGB

Die von der Bundesnetzagentur kürzlich veröffentlichten Gas-Szenarien von Juli 2022 bis Juni 2023 sind als wichtige Schritte zur Sicherstellung der Energieversorgung in den kommenden Monaten zu bewerten. Sie machen die Wichtigkeit von Einsparungen in Höhe von 20 Prozent deutlich, um einem Gasnotstand im kommenden Winter entgegenzuwirken.

Die Energiesicherungsverordnungen nimmt auch Private und Unternehmen in die Pflicht, Energieeffizienz zu erhöhen und den Energieverbrauch in Deutschland schnellstmöglich zu reduzieren. Dem kommt eine wichtige Signalwirkung zu, denn als gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist es maßgeblich, dass Kommunen, Bund, Länder, Wirtschaft und auch Bürgerinnen und Bürger hier einen Beitrag leisten. Der sparsame Umgang mit Energie und knappen Ressourcen zum Schutz der Umwelt ist eine vorrangige Aufgabe unserer Zeit und muss, gerade in Anbetracht des Klimawandels, auch nach außer Kraft treten der Verordnungen von der Bundesregierung weiter intensiviert werden.

Die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände weist auf Optimierungspotentiale und offene Fragen hinsichtlich der Verordnungen hin. Darüber hinaus gilt es auch weiterhin aktiv an weiteren Maßnahmen zu arbeiten; so insbesondere im Hinblick auf Prioritätenlisten und Katastrophenplänen.

Download

Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände zur Kurzfristenenergiesicherungsverordnung und Mittelfristenenergiesicherungsverordnung (PDF-Dokument)

Bild: Rodolfo Clix (Pexels, Pexels Lizenz)

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