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Aktuelle Höchstwerte für Kost und Logis vom Arbeitgeber

01.02.2022  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V..

Viele Arbeitnehmer schätzen es sehr, wenn sie in ihrer Mittagspause in der betriebseigenen Kantine eine kostenlose oder verbilligte Mahlzeit beziehen können. Der Gesetzgeber spricht hier von Sachbezügen. Sachbezüge sind aber nicht steuerfrei, sondern gelten als geldwerter Vorteil. Insofern werden sie dem lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt hinzugerechnet.

Neben der Besteuerung hat das für Arbeitnehmer dennoch einen Vorteil, nämlich dass diese Lohnbestandteile z.B. im Falle einer Arbeitslosigkeit bei der Höhe des Arbeitslosengeldes berücksichtigt werden. Davon waren in der vergangenen Wintersaison z.B. Hotelmitarbeiter in Skigebieten betroffen. Zudem beeinflusst der geldwerte Vorteil die Höhe der künftigen Rente positiv. Für das Jahr 2022 wurden neue Sachbezugswerte festgelegt.

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Die amtlichen Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft haben eine vereinfachte Lohnabrechnung zum Zweck. So muss der Arbeitgeber nicht werktäglich die tatsächlichen Kosten erfassen. Sie sind in der Sozialversicherungsentgeltverordnung festgeschrieben. Die jeweils geltenden Werte bemessen sich am Verbraucherpreisindex für Gaststätten- und Beherbergungsleistungen.

Die neuen Sachbezugswerte für Verpflegungsleistungen

In Krankenhäusern, Kliniken, Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen erhalten Angestellte derzeit aufgrund von Corona eine kostenlose Verpflegung. Auch im Gaststätten- und Hotelgewerbe ist die freie Verpflegung häufig ein Bestandteil des Arbeitslohns. Bei drei Mahlzeiten am Tag betragen die Sachbezugswerte insgesamt 270 Euro für jeden Kalendermonat in diesem Jahr. Müsste der Angestellte aber z.B. 100 Euro für seine Verpflegung selbst aufbringen, würde sich der geldwerte Vorteil auf monatlich 170 Euro reduzieren.

Ein Frühstück ist dabei auf 1,87 Euro, das Mittag- und Abendessen jeweils auf 3,57 Euro je Kalendertag festgelegt. Ist die Verpflegung für den Angestellten kostenlos, wird der entsprechende Sachbezugswert als geldwerter Vorteil im Lohnkonto erfasst. Erhält der Mitarbeiter in der Betriebskantine ein verbilligtes Mittagessen z.B. für 3 Euro, so ist die Differenz zwischen dem Sachbezugswert und dem Essenspreis - also 0,57 Euro - der geldwerte Vorteil des Arbeitnehmers. Muss der Mitarbeiter 3,57 Euro oder mehr für sein Essen bezahlen, fällt kein geldwerter Vorteil mehr an.

Da die Sachbezüge in der Regel niedriger ausfallen als die tatsächlichen Kosten der Mahlzeit, können Arbeitgeber bei den Lohnnebenkosten sparen, wenn sie ihren Mitarbeitern eine regelmäßige Verpflegung zur Verfügung stellen. Und zwar beim Arbeitgeberanteil zu den Sozialversicherungsbeiträgen. Würden sie die Ausgaben für das Essen als Lohn auszahlen, wären die Kosten höher. Diese Zusatzleistung zum Lohn ist daher für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen interessant.

Der neue Sachbezugswert für Unterkunftsleistungen

Neben der Besteuerung hat das für Arbeitnehmer dennoch einen Vorteil, nämlich dass diese Lohnbestandteile z.B. im Falle einer Arbeitslosigkeit bei der Höhe des Arbeitslosengeldes berücksichtigt werden. Davon waren in der vergangenen Wintersaison z.B. Hotelmitarbeiter in Skigebieten betroffen. Zudem beeinflusst der geldwerte Vorteil die Höhe der künftigen Rente positiv. Für das Jahr 2022 wurden neue Sachbezugswerte festgelegt.

Der pauschale Sachbezugswert für eine kostenfreie Unterkunft liegt seit dem 1. Januar 2022 bei 241 Euro pro Monat. Das sind aufs Jahr gerechnet 48 Euro mehr gegenüber 2021. Allerdings kommt der Sachbezug nur zum Tragen, wenn der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter ein Zimmer und nicht eine abgeschlossene Wohnung zur Verfügung stellt. Dies ist z.B. häufig bei saisonalen Arbeitskräften in der Hotellerie, Landwirtschaft oder Baubranche der Fall. Bei Gemeinschaftsunterkünften und Arbeitnehmern unter 18 Jahren gelten niedrigere Sachbezugswerte. Muss der Arbeitnehmer einen Teilbetrag selbst dazu zahlen, verringert sich der zu versteuernde Betrag dementsprechend.

Ein Hotelmitarbeiter mit freier Kost und Logis muss also insgesamt 511 Euro (241 Euro + 270 Euro) pro Monat versteuern. Vergisst der Arbeitgeber den Vermerk bei der Lohnabrechnung, kann es bei einer Lohnsteuer- oder Sozialversicherungsprüfung zu einer Nachzahlung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber kommen.

Bild: Daria Shevtsova (Pexels, Pexels Lizenz)

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