24.11.2016 — Lars Kaupisch. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Wären die obenstehenden Aussagen in unserem Büro laut ausgesprochen worden, hätte es 2 Euro ins Phrasenschwein gegeben. Und das ist auch gut so – denn von nichts kommt nichts. Und von nichts kann die Redaktion nicht auf den Weihnachtsmarkt gehen. Was schade wäre.
50 Cent pro Phrase, das ist der Deal. Und der lohnt sich, denn so eine Phrase ist schnell dahingesagt. Sie kennen das vielleicht von sich selbst – überlegen Sie einmal, wann haben Sie z. B. zuletzt "einmal mit Profis arbeiten..." vor sich hingemurmelt?
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Unter Druck souverän agieren
Bei uns hat sich das inzwischen dahingehend verselbstständigt, dass Phrasen gern provoziert und manchmal sogar regelrecht zelebriert werden. Der Moment, wenn jemand sich das Geldstück schon Minuten vorm Äußern der Phrase zurechtlegt und breit grinsend darauf wartet, es mit den Worten "wer hat, der kann!" ins Phrasenschwein zu stecken – unbezahlbar.
Wenn man Phrasen "besteuert", steht man allerdings vor einem nicht ganz unwesentlichen Problem ...
Orientiert man sich an der Übersetzung (von lat. phrasis: Redeweise, Ausdruck), ist eine Phrase schlicht eine feststehende Redewendung. So gesehen zählen dazu nicht nur die klassischen "abgedroschenen" Allgemeinplätze wie "das Runde muss ins Eckige", sondern auch Sprichwörter und Metaphern. Will man nun nur die dümmlichen, schon tausendmal gehörten Phrasen "bestrafen" oder alles, was als feste Wendung im Sprachgebrauch existiert?
Wir sind da zugegebenermaßen nicht immer konsequent, manchmal muss auch eine spontane Abstimmung herhalten. Das kann dann auch dazu führen, dass eine besonders schöne Wendung nicht zur Zahlung verpflichtet.
Warum nun eigentlich dieser lange Exkurs in unsere redaktionellen Machenschaften? Ganz einfach: Je stärker man auf Phrasen achtet, desto eher fragt man sich auch: "Wo hat diese Phrase überhaupt ihren Ursprung?"
Bei Fußballerphrasen ist das ziemlich simpel festzustellen, weil sie relativ modern sind und wir den Kontext ohne größere Nachforschungen erkennen. Manche Wendungen sind allerdings deutlich älter und haben heutzutage eine Bedeutung, die sich uns nicht mehr aus einer wörtlichen Interpretation erschließt. Das macht es spannend, ein wenig nachzubohren.
"Nun lass mal die Kirche im Dorf" könnte man z. B. zu jemandem sagen, der am gelegentlichen Gebrauch von (auch abgedroschenen) Phrasen etwas auszusetzen hat. Kennt dieser aber die Bedeutung "jetzt übertreib mal nicht" nicht, würde er sich doch arg wundern. Wie sollte er die Kirche auch durch die Gegend tragen können?
Einwandfrei belegen lässt sich die Herkunft dieser Redewendung nicht, plausibel klingt aber folgende Erklärung:
Früher, in mittelalterlichen Zeiten, war die Kirche (als Gebäude) der Kern des Dorfes. Von diesem Zentrum aus wurden Prozessionen durch das Dorf veranstaltet, bei denen die Kirche (jetzt gemeint als die Kirchgemeinde) durch das Dorf zog. Das Einzugsgebiet der Kirche war allerdings nicht selten größer als das Dorf, sodass die Zahl der teilnehmenden Gläubigen so groß wurde, dass die Prozession auf Gebiete außerhalb des Dorfes ausweichen musste. Kritische Stimmen empfanden diesen immer größer werdenden Aufwand als übertrieben – und kommentierten ihn mit dem (wörtlich und ernst gemeinten) Spruch "lass die Kirche im Dorf".
Ob Sie Phrasen, Sprichwörter und Metaphern mögen, ist natürlich ganz allein Ihre Entscheidung. Guter Stil wäre es tendenziell, es nicht mit Phrasen zu übertreiben – wobei es durchaus Spaß machen kann, absichtlich eine Phrase nach der anderen zu dreschen.
Ein Urteil über Phrasen wollen wir uns hier allerdings gar nicht erlauben, sondern einfach hin und wieder interessante Wendungen aufgreifen und ihre Herkunft unter die Lupe nehmen. Dafür freuen wir uns auf Anregungen! Welche Phrasen sind bei Ihnen besonders gebräuchlich? Bei welchem Sprichwort wollten Sie schon immer wissen, woher es stammt? Nutzen Sie einfach das untenstehende Kommentarfeld oder schreiben Sie uns direkt eine E-Mail an newsletter@sekretariat-aktuell.de!
Themen
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Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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