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46 Prozent aller Beschäftigten bekommen Urlaubsgeld – 73 Prozent in Unternehmen mit Tarifvertrag

02.06.2021  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Hans Böckler Stiftung.

In Deutschland erhalten etwas weniger als die Hälfte (46 Prozent) aller Beschäftigten in der Privatwirtschaft Urlaubsgeld. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Online-Befragung des Internet-Portals Lohnspiegel.de.

Dieses wird vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung betreut. Für die Analyse wurden die Angaben von mehr als 57.000 Beschäftigten aus dem Zeitraum von Anfang Mai 2020 bis Ende April 2021 ausgewertet.

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Unter den Bedingungen der Corona-Krise sei das Urlaubsgeld in diesem Jahr für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besonders wichtig, sagt der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Prof. Dr. Thorsten Schulten. „Viele Beschäftigte hoffen, nach der langen Zeit des Lockdowns im Sommer wieder in den Urlaub fahren zu können. Aber nicht alle werden sich dies auch leisten können. Gerade im Niedriglohnsektor haben viele Beschäftigte in Kurzarbeit teilweise empfindliche Einkommenseinbußen hinnehmen müssen. Wer da jetzt Urlaubsgeld bekommt, kann sich glücklich schätzen“, so Schulten.

Ob ein Beschäftigter Urlaubsgeld erhält oder nicht, hängt von mehreren Faktoren ab. Der mit Abstand wichtigste ist die Tarifbindung. So erhalten 73 Prozent der Beschäftigten in tarifgebundenen Unternehmen der Privatwirtschaft Urlaubsgeld, gegenüber nur 35 Prozent der Beschäftigten in Unternehmen ohne Tarifvertrag (siehe auch Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten).

In Ostdeutschland wird nach wie vor deutlich seltener Urlaubsgeld gezahlt als in Westdeutschland. Während im Osten 33 Prozent der Beschäftigten Urlaubsgeld erhalten, sind es im Westen 48 Prozent. Diese Unterschiede können in erster Linie auf die deutlich geringere Tarifbindung im Osten Deutschlands zurückgeführt werden. Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Größe des Unternehmens, da die Wahrscheinlichkeit, Urlaubsgeld zu erhalten, mit zunehmender Beschäftigtenzahl ansteigt. Auch hier besteht eine enge Korrelation mit der Tarifbindung, da große Unternehmen häufiger tarifgebunden sind.

Schließlich erhalten Männer mit 49 Prozent häufiger Urlaubsgeld als Frauen, von denen nur 41 Prozent eine entsprechende Sonderzahlung bekommen.

Unterschiede in der Höhe des tarifvertraglichen Urlaubsgeldes

Die Höhe des tarifvertraglich vereinbarten Urlaubsgeldes fällt je nach Branche sehr unterschiedlich aus: Zwischen 155 und 2.558 Euro bekommen Beschäftigte in der mittleren Vergütungsgruppe dieses Jahr als tarifliches Urlaubsgeld (ohne Berücksichtigung von Zulagen/Zuschlägen, bezogen auf die Endstufe der Urlaubsdauer). Das zeigt die aktuelle Auswertung des WSI-Tarifarchivs für 22 Tarifbranchen (siehe Abbildung 2 sowie die Tabellen 1 und 2 in der pdf-Version; Stand: April 2021). Am wenigsten Urlaubsgeld bekommen Beschäftigte in der Landwirtschaft und im Hotel- und Gaststättengewerbe. Die höchsten Zahlungen erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter anderem in der Holz- und Kunststoffverarbeitung, der Metallindustrie, der Papier verarbeitenden Industrie, dem Kfz-Gewerbe, der Druckindustrie, im Versicherungsgewerbe, dem Einzelhandel, dem Bauhauptgewerbe und in der Chemischen Industrie.

Im Westen ist das Urlaubsgeld in vielen Branchen immer noch höher als in Ostdeutschland. Im öffentlichen Dienst und in der Stahlindustrie gibt es kein gesondertes tarifliches Urlaubsgeld. Es wird mit dem Weihnachtsgeld zu einer einheitlichen Jahressonderzahlung zusammengefasst. Bei der Deutschen Bahn AG wird es in das Jahrestabellenentgelt eingerechnet. Auch im Bankgewerbe und in einigen Branchentarifverträgen der Energiewirtschaft gibt es kein tarifliches Urlaubsgeld.

Gegenüber dem Vorjahr hat sich das tarifliche Urlaubsgeld in 7 von 22 untersuchten Branchen erhöht. Dies gilt insbesondere für diejenigen Branchen, in denen das Urlaubsgeld als bestimmter Prozentsatz der Tarifentgelte festgelegt wird, wie z.B. im Kfz-Gewerbe, in der Holz- und Kunststoff verarbeitenden Industrie, im Einzelhandel oder im Bauhauptgewerbe. Die Erhöhungen des Urlaubsgeldes folgten demnach den allgemeinen Tariferhöhungen und lagen meistens zwischen 1,7 und 3,0 Prozent. Den höchsten Zuwachs beim Urlaubsgeld gab es mit 5,9 Prozent im ostdeutschen Gebäudereinigerhandwerk, womit zugleich die endgültige Angleichung an das Westniveau erreicht wurde.

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