13.11.2024 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Beides waren Meilensteine der Behindertenpolitik, die klarstellten: Volle Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist ein Grund- und Menschenrecht.
Mit einem Festakt in Berlin würdigte Bundesminister Hubertus Heil heute die Aktivisten und Aktivistinnen, die sich damals für die Ergänzung des Artikels 3 eingesetzt hatten.
Ich danke all denen, die für die Rechte von Menschen mit Behinderungen gekämpft haben. Sie haben sich nachhaltig verdient und unser Grundgesetz besser gemacht. Eine wirklich inklusive Gesellschaft bleibt jedoch alltägliche Aufgabe. Der Ton wird wieder rauer gegenüber Menschen, die nicht einer vermeintlichen Norm entsprechen. Die beiden Jubiläen erinnern uns an unsere Pflicht als Demokraten: Wir dürfen niemals hinnehmen, wenn Menschen ausgegrenzt oder herabgewürdigt werden.
Hubertus Heil
Der Minister ging auch auf die aktuellen politischen Pläne ein:
Wir werden nur besser, wenn wir uns nicht auf Erfolgen ausruhen. Dies betrifft aktuell auch die Barrierefreiheit im Privatsektor. Wir kommen voran, ab Mitte kommenden Jahres verpflichtet zum Beispiel das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz private Anbieter, digitale Produkte barrierefrei auf den Markt zu bringen. Das reicht von Smartphones über E-Books bis hin zu Bankdienstleistungen.
Zugleich bleibt Einiges zu tun, etwa die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes. Ich versichere Ihnen, mich für einen baldigen Kabinettsbeschluss stark zu machen.
Sehen Sie hier die Anfänge der Bewegung für Menschen mit Behinderungen in den 1980er Jahren, die eine wesentliche Grundlage für die Grundgesetzänderung im Jahr 1994 bildet. In einer Mischung aus Archivmaterial und Zeitzeugenaussagen werden prägende Episoden aus der jüngeren Geschichte der Bundesrepublik Deutschland im Umgang mit Menschen mit Behinderungen aufgezeigt.
Bild: RDNE Stock project (Pexels, Pexels Lizenz)
Themen
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
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