Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Stand: 22.11.2018

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Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein Verfahren, um die Arbeitsunfähigkeit von Arbeitnehmern zu überwinden und einen erneuten Krankenstand zu vermeiden. Es wird der Erhalt bzw. die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit gefördert, um den Arbeitsplatz zu erhalten.

Ziel des BEM ist es, festzustellen, aufgrund welcher gesundheitlicher Einschränkungen es zu den bisherigen Ausfallzeiten gekommen ist und ob Möglichkeiten bestehen, sie durch bestimmte Veränderungen künftig zu verringern, um so eine Kündigung zu vermeiden. Das BEM strebt also die Überwindung der Arbeitsunfähigkeit, Vorbeugung neuer Arbeitsunfähigkeit und der Erhalt des Arbeitsplatzes an.

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Wie ist das Vorgehen beim BEM?

Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein BEM durchzuführen. Hierfür klärt er mit der zuständigen Interessenvertretung mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden und mit welchen Leistungen erneute Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Wenn erforderlich wird der Werks- oder Betriebsarzt hinzugezogen. Die betroffene Person ist zuvor auf die Ziele des BEM sowie auf Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten hinzuweisen.

Kommen im Rahmen des BEM Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht, werden vom Arbeitgeber die örtlichen gemeinsamen Servicestellen hinzugezogen. Diese wirken darauf hin, dass die erforderlichen Leistungen oder Hilfen unverzüglich beantragt und innerhalb der Frist des § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB erbracht werden.

Das BEM als Fallmanagement?

Betriebliches Eingliederungsmanagement ist Fall-Management. Es hat Dienstleistungen zu arrangieren und zu koordinieren, um für den Betroffenen alle vorhandenen Ressourcen im Eingliederungsprozess möglichst optimal, d.h. auch zum frühest möglichen Zeitpunkt, zu nutzen.

Das BEM ist ein Prozess der Zusammenarbeit, der in vier funktionellen Phasen abläuft:

  • Phase 1: Einschätzung bzw. Abklärung der individuellen gesundheitlichen und beruflichen Gegebenheiten, Bedürfnisse und Ressourcen.
  • Phase 2: Planung und Vereinbarung von Bewältigungs- und Unterstützungsaktivitäten.
  • Phase 3: Durchführung von Dienstleistungen unmittelbar durch das Fall-Management oder Vermittlung von Diensten und Ressourcen.
  • Phase 4: Kontrolle und Überwachung der Durchführung der Unterstützungsleistungen und der Ergebnisqualität durch Informationsverarbeitung und Berichterstattung.

Quelle: Ann-Charlotte Ebener und Markus Hombach

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