Stand: 27.11.2018
Eine Stiftung ist nicht nur für sich betrachtet ein Unikat; sie ist es in der Regel auch für ihre Stifter.
Die wenigsten Stifter gründen in ihrem Leben Stiftungen „in Serie“. Sie konzentrieren sich vielmehr auf die Errichtung einer einzigen Institution, mit der sie ihr gemeinnütziges Engagement verstetigen oder ihren Nachlass regeln wollen. Die wenigsten Stifter haben im Vorfeld Erfahrungen mit dem Rechtsinstitut „Stiftung“ sammeln können. Sie springen mit der Errichtung ihrer Stiftung „ins kalte Wasser“. In vielen Fällen herrscht deshalb nach Stiftungserrichtung eine gewisse Hilflosigkeit bei der Frage: Was folgt nun, was ist zu tun?
Zur Beantwortung dieser Frage bieten wir hier einen Leitfaden für die Gründung einer Stiftung und Hinweise für die ersten praktischen Abläufe. Der Leitfaden ist zugeschnitten auf die schlank organisierte Förderstiftung, also den Stiftungstypus, für den sich private Stifter nach unserer Einsätzung bevorzugt entscheiden.
Sie finden Antworten auf folgende Fragen:
Quelle: Prof. Barbara Weitz, Prof. Burkhard Küstermann, Jörg Martin
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