Ausgabe 22/2024: »Happy Birthday, Grundgesetz!«
Ausgabe 22/2024: »Happy Birthday, Grundgesetz!«
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 23. Mai wurde das Grundgesetz 75 Jahre alt. Ein Grund zum Feiern, schließlich beinhaltet es nicht nur die Grundpfeiler unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens, sondern bildet auch die gesetzliche Grundlage für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern – 1949, bei der Unterzeichnung des Gesetzes, keine Selbstverständlichkeit.
Von 65 Mitgliedern des Parlamentarischen Rats waren nur vier weiblich. Wer sie waren und inwiefern sie die Gleichberechtigung vorantrieben, lesen Sie in unserem Artikel „Die Mütter des Grundgesetzes“.
Doch trotz der Errungenschaften, bleiben auch Lücken im Grundgesetz. Der Lesben- und Schwulenverband kritisiert, dass das Grundgesetz keinen „expliziten LSBTIQ*-Schutz“ beinhalte.
Viel Spaß beim Lesen wünscht
Ihre dasGleichstellungswissen.de-Redaktion
Bilder: Steven Su (Unsplash, Unsplash Lizenz) Nataliya Vaitkevich (Pexels, Pexels Lizenz) Cecilie Johnsen (Unsplash, Unsplash Lizenz) Tim Samuel (Pexels, Pexels Lizenz) Priscilla Du Preez (Unsplash, Unsplash Lizenz) Zum Profil von Mark König Mark König (Unsplash, Unsplash Lizenz) Pixabay (Pexels, Pexels Lizenz)