Ausgabe 16/2024: »Das Recht auf Selbstbestimmung und Leben«
Ausgabe 16/2024: »Das Recht auf Selbstbestimmung und Leben«
Sehr geehrte Damen und Herren,
endlich ist es da: Das Selbstbestimmungsgesetz. Am 1. November löst es das veraltete Transsexuellengesetz endgültig ab. Ab dann können trans- und intergeschlechtliche* sowie nicht-binäre Menschen ihren Personenstand per Erklärung beim Standesamt ändern lassen. Mehr zum Thema in der Pressemitteilung des Lesben- und Schwulenverbandes.
Darüber hinaus hat die Kommission zum Thema „Reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ nach rund einjähriger Arbeit ihre Empfehlungen vorgestellt. Besondere Aufmerksamkeit bekommt der Vorschlag, den Schwangerschaftsabbruch zu entkriminalisieren. Wie die Rechtslage bisher war und was sich konkret ändern soll, lesen Sie in unserem Artikel.
Viel Spaß beim Lesen wünscht
Ihre dasGleichstellungswissen.de-Redaktion
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