Weltstillwoche 2023: Stillen und Berufstätigkeit sind vereinbar

28.09.2023  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: berufundfamilie gemeinnützige GmbH.

Stillen und Berufstätigkeit? Dass beides vereinbar ist und was es dafür braucht, steht im Mittelpunkt der diesjährigen Weltstillwoche. Sie hat zum Ziel, Mütter zu informieren und in ihrem Stillwunsch zu bestärken. Erwerbstätigkeit, Studium oder Ausbildung sollten kein Grund für frühzeitiges Abstillen sein und das Stillen kein Grund für einen späteren Wiedereinstieg in das Berufsleben.

Die Weltstillwoche richtet sich auch an Arbeitgebende: Stillfreundlichkeit und Familienfreundlichkeit gehören zusammen und können für Arbeitnehmerinnen das ausschlaggebende Argument bei der Wahl ihres Arbeitgebers sein. Nicht nur im Wettbewerb um Fachkräfte kann Stillfreundlichkeit ein Vorteil sein. Auch die Belegschaft profitiert von früh zurückkehrenden Kolleginnen, die ihrer Tätigkeit wieder nachgehen und sich in den Betrieb einbringen.

Das deutsche Mutterschutzgesetz erkennt die besondere Schutzbedürftigkeit stillender Mütter an und fördert das Stillen: Bis zum ersten Geburtstag des Kindes haben sie das Recht auf bezahlte Stillzeiten, bei Vollzeitbeschäftigung sind es mindestens zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde, der Arbeitgebende hat geeignete Bedingungen für das Stillen oder Abpumpen zu schaffen. Darüber hinaus gibt es weitere Regeln zu Arbeitszeiten, Überstunden und zum Schutz vor Gesundheitsgefährdungen.

Die Weltstillwoche mit dem diesjährigen Motto „Stillen im Beruf – kenne deine Rechte“ informiert und will dazu beitragen, stillenden Müttern den Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern. Zudem wird auf die Vorteile des Stillens aufmerksam gemacht.

Stillen fördert vielfältig und wirksam die Gesundheit von Mutter und Kind, das ist wissenschaftlich belegt: Bei Frauen, die gestillt haben, sinkt das Risiko für Krebserkrankungen der Brust und der Eierstöcke ebenso wie das für Diabetes Typ 2 oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Gestillte Kinder haben eine geringere Wahrscheinlichkeit für Typ 2-Diabetes, ein verringertes Risiko für den plötzlichen Kindstod und erkranken seltener an Mittelohrentzündungen, Magen-Darm- und Atemwegsinfekten als Kinder, die mit Säuglingsmilch ernährt werden. Da gesunde Mitarbeiterinnen mit gesunden Kindern tendenziell weniger Fehlzeiten haben, profitieren auch die Arbeitgebenden sowie die Kolleginnen und Kollegen, wenn die Stillfreundlichkeit im Betrieb gefördert wird.

Folgende Akteurinnen und Akteure setzen sich für die Unterstützung Stillender ein und engagieren sich im Rahmen der Weltstillwoche 2023 für die Vereinbarkeit von Stillen und Beruf:

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sowie die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) begrüßen Maßnahmen und Initiativen, mit denen Arbeitgebende Müttern die Vereinbarkeit von Stillen und Beruf ermöglichen.

Vollständige Liste der Akteurinnen und Akteure: gesund-ins-leben.de/stillen-und-beruf

Aktionen und Materialien rund um die Weltstillwoche 2023 vom 2. bis 8. Oktober

  • Elterninfo „Muttermilch to go“ mit den wichtigsten Informationen zum Umgang mit Muttermilch
  • Tipps für Arbeitgebende „Stillfreundlichkeit im Betrieb – einfach umsetzen“
  • Website zur Weltstillwoche: gesund-ins-leben.de/stillen-und-beruf
  • Nachgefragt beim Netzwerk: Wie lassen sich Stillen und Beruf vereinbaren?
  • Instagram @gesund.ins.leben mit allen relevanten Infos rund um Stillen und Beruf, Aufruf zum Teilen von Erfahrungen unter #StillenImJob; Insta-Live zur Vereinbarkeit von Stillen und Beruf mit Expertinnen und Praxisbeispielen

Amera Hahne, Expertin zum Mutterschutz aus dem Servicetelefon des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ)
Anja Lucas, stellvertretende Leitung der Stabsstelle Familie an der Charité – Universitätsmedizin Berlin
Prof. Dr. Katja Nebe, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Recht der Sozialen Sicherheit an der Universität Halle-Wittenberg, Expertin zum Mutterschutzrecht, Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates für Familienfragen

Zudem finden bundesweit zahlreiche Presseaktivitäten und lokale Aktionen statt, z. B. in babyfreundlichen Krankenhäusern, stillfreundlichen Landkreisen oder auf Initiative von Stillberaterinnen.

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