29.08.2024 — Von
. Quelle:Während der Elternzeit ermöglicht § 15 Abs. 4 bis 7 BEEG Teilzeitarbeit bis zu 32 Stunden wöchentlich im Durchschnitt eines Monats. Sie soll einerseits helfen, die Verbindung zum Beruf aufrechterhalten zu können und erworbene Qualifikationen nicht zu verlieren, andererseits aber auch zur finanziellen Absicherung beitragen, insbesondere wenn der Rechtsanspruch Elterngeldanspruch verbraucht ist. Die Teilzeitarbeit in der Elternzeit ist als Rechtsanspruch [...]
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