15.10.2019 — Von
. Quelle:Ziel der gesetzlichen Regelung ist die steuerliche Förderung zur Schaffung von bezahlbaren Wohnungen.
Das Gesetz soll Investoren ermöglichen, befristet für vier Jahre fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Wohnung steuerlich geltend zu machen. Die bereits geltende lineare Abschreibung über zwei Prozent soll bestehen bleiben. Damit könnten in den ersten vier Jahren insgesamt 28 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung [...]
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