22.04.2013 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 19. April 2013
Geschäftszeichen: IV C 5 - S 2334/11/10004 - 2013/0356498
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur lohnsteuerlichen Behandlung vom Arbeitnehmer selbst getragener Aufwendungen bei der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs Folgendes:
1. Nutzungsentgelt i. S. v. R 8.1 Absatz 9 Nummer 4 LStR 2011
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