Keine Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer für ausschließlich zum Wegebau verwendete Fahrzeuge einer Anstalt des öffentlichen Rechts

30.05.2012  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 30. Mai 2012
Aktenzeichen: II R 31/10

Von einer Anstalt des öffentlichen Rechts gehaltene und auf sie zugelassene Fahrzeuge sind auch dann nicht von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, wenn sie ausschließlich im Auftrag einer Gemeinde zum Wegebau verwendet werden.

Urteil vom 18. Januar 2012

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