04.05.2018 — Von
. Quelle:Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder vom 30. April 2018
Veröffentlicht: 30. April 2018
Aufgrund
- des § 367 Absatz 2b und des § 172 Absatz 3 der Abgabenordnung und
- der Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 27. Juli 2015 - GrS 1/14 - (BStBl 2016 II S. 265),
- der BFH-Urteile vom 16. Februar 2016 - IX R 23/12 - (BFH/NV S. 912), - IX R 20/13 - (BFH/NV S. 1146) und - IX R 21/13 - (BFH/NV S. [...]
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