10.09.2019 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Welche Aussage zu den Reisekosten ist korrekt?
Richtig! (siehe R 9.4 Satz 2 LStR).
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Richtig ist die erste Antwort. Zur beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit zählt auch ein Vorstellungsbesuch eines Stellenbewerbers.(siehe R 9.4 Satz 2 LStR)
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Richtig ist die erste Antwort. Zur beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit zählt auch ein Vorstellungsbesuch eines Stellenbewerbers. (siehe R 9.4 Satz 2 LStR)
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