11.09.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: ECOVIS Europe AG.
Grundsätzlich unterliegen Gewinne aus Glücksspielen weder der Ertragsteuer noch der Umsatzsteuer. „Allerdings ist das bei Pokerspielen anders“, sagt Daniela Sondermann, Steuerberaterin bei Ecovis in Berlin. „Die Rechtsprechung sieht bei einigen Turnier- und Casinopokerspielen, wie etwa „Texas Hold’em“ und „Omaha“, eine Mischung aus Glücks- und Geschicklichkeitsspiel.“ Und wenn diese Tätigkeit zudem nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht erfolgt, dann wird aus Sicht des Finanzamts aus dem Glücksspiel eine regelmäßige Einnahmequelle oder gewerbliche Tätigkeit. Gewinne daraus unterliegen dann der Einkommens- und Gewerbesteuer.
Ein Mathematikstudent erzielte im Jahr 2009 rund 80.000 Euro Gewinn aus Online-Pokerspielen. Er investierte viel Zeit und steigerte Einsätze und Spielaktivitäten über die Jahre, auch in hochdotierten Spielen. Das Finanzamt sah eine gewerbliche Tätigkeit, der Student klagte gegen diese Auffassung. Das Finanzgericht urteilte, dass der Kläger ab Oktober 2009 gewerblich tätig gewesen sei und demzufolge der erzielte Gewinn der Einkommensteuer unterliege.
Das Gericht entschied, dass aufgrund von Tätigkeitsart und -umfang gewerbliche Einkünfte vorliegen. „Der Bundesfinanzhof bestätigt damit die Auslegung der vorangegangenen Instanzen – auch, dass anhaltende (Online-)Pokerspiele gewerbliche Einkünfte generieren können“, erläutert Ecovis-Steuerberaterin Daniela Sondermann.
Personen, die regelmäßig Einkünfte aus Pokerspielen erzielen und dabei den Bereich der privaten Hobbytätigkeit überschreiten, erzielen möglicherweise gewerbliche Einkünfte. Dabei kommt es vor allem auf die Bewertung der Kriterien Nachhaltigkeit und Gewinnerzielungsabsicht an. Steuerberaterin Sondermann erklärt: „Faktoren wie investierte Zeit, Geldeinsätze, berufliche Erfahrung und Tätigkeitsentwicklung beeinflussen die Einschätzung der Finanzämter, ob gewerbliche Einkünfte vorliegen.“
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