13.08.2019 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Der Arbeitnehmer fliegt für den Arbeitgeber zu einem Kundenbesuch nach München. Auf der insgesamt dreitägigen Reise ist er in einem Hotel mit Übernachtung und Frühstück untergebracht. Was kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht steuerfrei erstatten?
Richtig wäre die Antwort: Die ungekürzten Verpflegungspauschalen, wegen der Kürzung für das Frühstück.
Wenn Sie Ihr Wissen noch weiter ausbauen und verfestigen möchten, besuchen Sie doch unser SeminarReisekosten aktuell.
Richtig. Wegen der Kürzung für das Früstück.
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Richtig wäre die Antwort: Die ungekürzten Verpflegungspauschalen, wegen der Kürzung für das Frühstück.
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