30.07.2019 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Übliche Mahlzeiten des Arbeitsgebers an den Arbeitnehmer werden mit dem Sachbezugswert angesetzt. Welche Aussage ist in diesem Zusammenhang richtig?
Richtig, die 60 €-Grenze zählt inkl. Umsatzsteuer
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Richtig wäre die erste Antwort: 60 € inkl. Umsatzsteuer
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