26.09.2024 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Wort & Bild Verlag.
Ausdruck – der klassische Weg: Die Praxis druckt das E-Rezept für Sie aus. Anstelle eines rosa Zettels bekommen Sie einen Ausdruck mit der Verordnung und dem Rezeptcode, den das Fachpersonal in der Apotheke scannt und so auf Ihr E-Rezept zugreifen kann.
Elektronische Gesundheitskarte – die am meisten genutzte Methode: Über die Karte lässt sich das E-Rezept abrufen. Der Vorteil: Folgerezepte im selben Quartal oder Mehrfachverordnungen über längere Zeit sind ohne Praxisbesuch möglich. Das Rezept wird auf zentralen Servern gespeichert, in der Apotheke stecken Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte ins Kartenterminal. So kann das Personal vor Ort Ihr Rezept abrufen.
E-Rezept-App – die vielseitige Möglichkeit: Damit können Sie Ihre Apotheke auswählen, online Verfügbarkeiten prüfen, Arzneien bestellen sowie liefern lassen. So geht's: Mit der passenden App (etwa die E-Rezept-App der Gematik) sowie einem NFC-fähigen Smartphone, Ihrer Gesundheitskarte und deren PIN lassen sich verschriebene Medikamente abrufen und die Apotheke, in der Sie es einlösen möchten, auswählen. Sie können auch Rezepte von Familienmitgliedern verwalten. Über die App erfahren Sie, wann Ihr Medikament abholbereit ist oder geliefert werden kann.
CardLink – der neue Einlöseweg. So geht's: Sie brauchen ein NFC-fähiges Handy, eine passende App einer Apotheke oder eines Verbunds sowie die Gesundheitskarte. Starten Sie die CardLink-App und halten Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) an Ihr Smartphone. Jetzt lassen sich verordnete Arzneien über die sogenannte Card Access Number (CAN), die sechsstellige Nummer auf Ihrer eGK, und SMS-Code zur Autorisierung von der Apotheke einlösen.
Weitere Infos zum E-Rezept gibt es unter www.a-u.de/!1138477.
Newsletter:
dasBibliothekswissen
Aktuelle News und Informationen zum Bibliothekswesen und zum Bibliotheksmanagement
Aktuelle Ausgabe Jetzt abonnierenBild: Pixabay (Pexels, Pexels Lizenz)