08.02.2024 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
Die Teilhabeempfehlungen für Arbeit, Bildung, Gesundheit, Digitalisierung und Gewaltschutz wurden entgegengenommen von den Bundesministern Hubertus Heil (Arbeit und Soziales) und Prof. Dr. Karl Lauterbach (Gesundheit) sowie von Vertreterinnen und Vertretern der Bildungspolitik, Christine Streichert-Clivot, Präsidentin der Kultusministerkonferenz und Ministerin für Bildung und Kultur des Saarlandes, und Dr. Jens Brandenburg, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung.
Die Empfehlungen des Beauftragten in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Digitalisierung und Gewaltschutz sind das Ergebnis von Fachgesprächen mit Expertinnen und Experten in eigener Sache, Organisationen, Verbänden und Entscheidungsträgerinnen und -trägern – getreu dem Motto: Nichts über uns, ohne uns.
Deutschland hat 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert – von ihrer Umsetzung sind wir aber noch weit entfernt, von gleichwertigen Bedingungen in allen Lebensbereichen kann trotz mancher Fortschritte noch keine Rede sein. Nun steht die Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) an, und es wird darauf ankommen, dass die Bundesregierung mutig und mit Gestaltungswillen vorangeht und einen Gesetzesentwurf vorlegt, der die Situation von Menschen mit Behinderungen maßgeblich verbessert. Für mich steht die Verpflichtung von privaten Anbietern von Produkten und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit an erster Stelle, freiwillige Lösungen haben sich leider nicht bewährt. Diese Verpflichtung zur Barrierefreiheit betrifft alle Lebensbereiche vom Gesundheitssystem über Arbeitsplätze bis zu Restaurants und Freizeitangeboten – und es können alle davon profitieren, unabhängig davon, ob oder welche Art von Behinderung sie haben.
Die Vertreterinnen und Vertreter aus Bundes- und Landespolitik haben konkrete Maßnahmen angekündigt:
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden, das sagt unser Grundgesetz. Dieser Satz wird dieses Jahr 30 Jahre alt. Das ist ein freudiger Anlass, aber auch ein Auftrag an Staat und Gesellschaft. Arbeit ist dabei ein zentraler Punkt, deshalb haben wir die Zugänge für Menschen mit Behinderungen zum Arbeitsmarkt bereits verbessert. Und wir haben weitere wichtige Punkte auf der Agenda. Zum sozialen Fortschritt gehört, dass wir die Chancen von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weiter verbessern und dass wir Barrieren abbauen, die sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft hindern. Denn die Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist ein Menschenrecht.
Es ist Zeit, dass wir bauliche und kommunikative Hindernisse in der Gesundheitsversorgung auch für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung beseitigen und sicherstellen, dass sie die selben Chancen auf ein gesundes Leben haben. Ein gleichberechtigter Zugang zu einer bedarfsgerechten Gesundheitsversorgung für alle ist ein wichtiger Bestandteil dieser Teilhabempfehlungen für eine inklusivere Gesellschaft. Alle Arztpraxen und Krankenhäuser müssen sich besser auf Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen einstellen. Das beginnt schon in der Ausbildung. Ein wichtiger Schritt ist der weitere Ausbau der Versorgung von Medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen. Hier sind insbesondere auch die Länder gefragt. Mit dem Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen, der im Sommer dieses Jahres vorliegen soll, setzen wir nicht nur einen wichtigen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um – es ist mir auch eine Herzensangelegenheit.
Die gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen in allen Lebensbereichen eröffnet die Frage nach unserem gemeinschaftlichen Selbstverständnis. Deshalb muss es unser gemeinsames Ziel sein, allen Kindern und Jugendlichen – ob mit oder ohne Behinderung – die gleichen Teilhabechancen zu ermöglichen. Die inklusive Bildung qualitätsvoll weiterzuentwickeln ist ein Kernanliegen der Kultusministerkonferenz. Diese Verpflichtung gilt auch und insbesondere für die berufliche und weiterführende Bildung, denn diese sind das Sprungbrett für nachhaltige Inklusion in der Arbeitswelt. Die Autoren der Teilhabeempfehlungen haben damit einen wichtigen Schwerpunkt gesetzt. Hierfür die Voraussetzungen zu schaffen ist eine Aufgabe, die alle Akteure betrifft und an deren Gelingen wir uns als gesamte Gesellschaft messen müssen.
Die Teilhabeempfehlungen im Wortlaut ist hier abrufbar:
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen - Publikationen und Erklärungen (behindertenbeauftragter.de)
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