20.07.2023 — Samira Sieverdingbeck. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
In Anspielung an den bekannten Audi-Slogan „Vorsprung durch Technik“ veröffentlichte der Automobilhersteller 2021 den Leitfaden „Vorsprung beginnt im Kopf“ für gendersensible Sprache. Die 13-seitige Broschüre legte unter anderem den Unterstrich, den sogenannten Gender Gap, als Mittel der Wahl fest. Bei Audi spricht man seitdem von „Mitarbeiter_innen“.
2022 verklagte ein Mitarbeiter des VW-Konzerns die Tochtergesellschaft Audi auf Unterlassung dieser Schreibweise. Der Mitarbeiter stand aufgrund seiner Position in regelmäßigem Kontakt mit Audi-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern. In der Kommunikation mit ihnen störte er sich an der genderneutralen Schreibweise. Durch die Weglassung der vollständigen männlichen Form (wie bei Ärzt_innen) sehe der Kläger „sein allgemeines Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Schutz der geschlechtlichen Identität“ verletzt, so das zuständige Landgericht Ingolstadt.
Jedoch wies es die Klage ab. Christoph Hellerbrand, der Vorsitzende der Zivilkammer sagte, der VW-Mitarbeiter sei nicht zur Nutzung der Schreibweise verpflichtet, schließlich richtet sich diese an die Kolleginnen und Kollegen von Audi. Die passive Betroffenheit reiche für eine Unterlassungsklage nicht aus. Darüber hinaus betonte die Zivilkammer, es gebe kein Recht für Gegner von gendergerechter Sprache „in Ruhe gelassen zu werden“.
Am Montag, den 17. Juli 2023 bestätigte das Oberlandesgericht München dieses Urteil. Das Berufungsverfahren wies es ohne mündliche Verhandlung ab und somit ist die Unterlassungsklage endgültig gescheitert.
Wie Sie ganz einfach die ersten Schritte Richtung gendergerechter Sprache wagen können, lesen Sie in unserem Artikel Genderneutrale Sprache – Pro und Contra!
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