29.08.2024 — Von
. Quelle:Verfassung des Landes BremenEin individuell einklagbares, d.h. subjektives Recht auf Gleichberechtigung, wie es Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG bundesweit in Form eines Verbotes der (unmittelbaren wie mittelbaren) Diskriminierung wegen des Geschlechts verleiht, enthält die Verfassung des Landes Bremen nicht. Sie stellt jedoch in Art. Art. 2 Abs. 4 fest, dass Frauen und Männer gleichberechtigt sind und dass Land, die Stadtgemeinden und die anderen Träger der [...]
Dieser Bereich ist nur für Premium-Mitglieder.
Login Handbuchkunde? Lösen Sie hier Ihren Gutscheincode einDas flexible Premium-Abo: Nutzen Sie maximale Freiheit bei vollem Zugriff auf alle Portalinhalte von dasGleichstellungswissen. Jetzt ohne Risiko das Monatsabo testen!
23,50 € / Monat* *1-Monatsabonnement mit 2 Wochen Kündigungsfrist zum Vertragsende. Gesamtpreis über die Vertragslaufzeit: 23,50 € zzgl. MwSt.
Die Premium-Mitgliedschaft auf dasGleichstellungswissen gibt es auch für 6 Monate. Genießen Sie ein halbes Jahr lang alle Vorteile der Premium-Mitgliedschaft!
19,50 € / Monat* *6-Monatsabonnement mit 6 Wochen Kündigungsfrist zum Vertragsende. Abrechnung erfolgt halbjährlich. Gesamtpreis über die Vertragslaufzeit: 117,00 € zzgl. MwSt.
Mit der 12-monatigen Premium-Mitgliedschaft erlangen Sie Zugriff auf alle Portalinhalte von dasGleichstellungswissen. Nutzen Sie dazu auch alle Premium-Funktionen.
17,50 € / Monat* *12-Monatsabonnement mit 6 Wochen Kündigungsfrist zum Vertragsende. Abrechnung erfolgt jährlich. Gesamtpreis über die Vertragslaufzeit: 210,00 € zzgl. MwSt.