29.02.2024 — Von
. Quelle:Dem allgemeinen Völkerrecht ist das Asylrecht nur als Befugnis der Staaten bekannt, den Angehörigen fremder Staaten Asyl zu gewähren, so dass die Aufnahme eines politisch Verfolgten kein völkerrechtliches Delikt gegenüber dem Herkunftsstaat darstellt (Bergmann/Dienelt 2020, Art. 16a GG Rn. 5). Dementsprechend setzt auch die 1954 in Kraft getretene Genfer Flüchtlingskonvention (GFK)„Abkommen über die Rechtsstellung der [...]
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