31.08.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Das Ziel des Entgelttransparenzgesetzes ist die Durchsetzung des gleichen Entgelts für gleiche und gleichwertige Arbeit von Frauen und Männern. Wie es wirkt und umgesetzt wird, untersucht der zweite Evaluationsbericht. Er enthält ein wissenschaftliches Evaluationsgutachten sowie Stellungnahmen der Bundesregierung und der Sozialpartner.
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Bundesfrauenministerin Lisa Paus:
Die Auswertung zeigt ganz klar: Wir müssen das Entgelttransparenzgesetz und seine Instrumente weiterentwickeln, damit sich endlich mehr bewegt - insbesondere für Frauen. Nur die Hälfte der Beschäftigten kennt das Entgeltgleichheitsgebot; noch weniger Beschäftigte das Entgelttransparenzgesetz. Die Zahl der Unternehmen, die ihre Entgeltstrukturen freiwillig überprüfen, ist bisher gering. Klare Entgeltstrukturen und Transparenz bei den Gehältern sind noch längst nicht selbstverständlich. Deshalb soll das Entgelttransparenzgesetz bekannter und vor allem auch verbindlicher werden. Ich setze mich dafür ein, dass Beschäftigte ihr Recht auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit wahrnehmen und auch durchsetzen können.
Im Vergleich zum ersten Evaluationsbericht zeigen sich nur punktuelle Verbesserungen hinsichtlich der Wirksamkeit und Anwendung des Entgelttransparenzgesetzes. Das Gesetz und seine Instrumente sind bei den Beschäftigten nach wie vor nicht ausreichend bekannt. Den individuellen Anspruch auf Auskunft nutzen Beschäftigte noch immer eher zurückhaltend. Nur wenige Unternehmen überprüfen ihre Entgeltstrukturen freiwillig. Weniger Unternehmen als erwartet veröffentlichen Berichte zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit.
Konkret zeigt das Evaluationsgutachten:
Das Gutachten gibt Empfehlungen, um die Wirksamkeit des Gesetzes zu erhöhen. Dazu gehören zum Beispiel:
Das Bundesfrauenministerium wird die Handlungsempfehlungen auswerten und die Vorschläge aus dem Evaluationsgutachten zusammen mit der Fachöffentlichkeit und den Sozialpartnerinnen und -partnern diskutieren. Die Handlungsempfehlungen sind eine wichtige Grundlage, um das Entgelttransparenzgesetz weiterzuentwickeln.
Die anstehende Weiterentwicklung des Entgelttransparenzgesetzes wird auch die im Juni 2023 in Kraft getretene EU-Entgelttransparenzrichtlinie berücksichtigen. Die Richtlinie ist bis Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen. Sie sieht verpflichtende Transparenzmaßnahmen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber vor und stärkt die Rechte der Beschäftigten zur Durchsetzung des Entgeltgleichheitsgebots.
Das Entgelttransparenzgesetz hat das Ziel: gleiches Entgelt für Frauen und Männer bei gleicher und gleichwertiger Arbeit. Die mangelnde Transparenz in betrieblichen Entgeltstrukturen soll bekämpft werden, denn sie ist eine wichtige Ursache der Entgeltungleichheit. Deshalb enthält das Gesetz einen individuellen Anspruch auf Auskunft, Berichtspflichten und eine Aufforderung an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, betriebliche Prüfverfahren durchzuführen.
Die Bundesregierung erfüllt mit dem zweiten Evaluationsbericht ihren Auftrag aus § 23 Entgelttransparenzgesetzes.
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