16.07.2019 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Ein Unternehmer unternimmt eine dreitägige Geschäftsreise im Inland. Am Anreisetag war er 7 Stunden und am Rückreisetag 15 Stunden unterwegs bzw. von der Wohnung und der ersten Betriebsstätte abwesend. Wie hoch ist der maximale Verpflegungsmehraufwand, den er steuerlich geltend machen kann?
Richtig! Für den An- und Abreisetag können jeweils 12 € und für den zweiten Tag mit Übernachtung 24 € geltend gemacht werden. Das ergibt insgesamt 48 €.
Wenn Sie Ihr Wissen noch weiter ausbauen und verfestigen möchten, besuchen Sie doch unser SeminarReisekosten aktuell.
Richtig wäre die erste Antwort: 48 €. Denn für An- und Abreisetag können jeweils 12 € und für den zweiten Tag mit Übernachtung 24 € geltend gemacht werden. Das ergibt insgesamt 48 €.
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Richtig wäre die erste Antwort: 48 €. Denn für An- und Abreisetag können jeweils 12 € und für den zweiten Tag mit Übernachtung 24 € geltend gemacht werden. Das ergibt insgesamt 48 €.
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