06.02.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: ECOVIS Europe AG.
Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmer und Unternehmer können die Entfernungspauschale nutzen, um mit ihren Fahrtkosten zur Arbeit Steuern zu sparen. Für jeden Kilometer der einfachen Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte lassen sich 0,30 Euro ansetzen. Fernpendler können sich sogar über weitere Entlastungen freuen. Denn für alle über 20 hinausgehenden Entfernungskilometer liegt die Pauschale bei 0,38 Euro. Und das gilt unabhängig von der Wahl des Verkehrsmittels. „Bei der Pendlerpauschale ist es egal, ob Beschäftigte mit dem Rad, dem Bus oder mit dem Auto zur Arbeit fahren“, sagt Eva Koller, Steuerberaterin bei Ecovis in Passau. Den jährlichen Höchstbetrag von 4.500 Euro muss der Arbeitnehmer nicht beachten, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Pkw benutzt.
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Pendler können auch die tatsächlichen Kosten geltend machen, anstelle der Entfernungspauschale. Allerdings nur, wenn sie die Strecke mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen. „Beschäftigte können eine teure Monatskarte für Bus oder Bahn also auch voll absetzen“, erläutert Steuerberaterin Koller. Wer also beispielsweise mit der Bahn pendelt und für die letzten Meter zum Büro ein Taxi nimmt, der konnte diese Kosten bisher voll von der Steuer absetzen.
Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Urteil festgestellt, dass Taxis nicht zu den öffentlichen Verkehrsmitteln gehören, gemeint seien vielmehr „öffentliche Verkehrsmittel im Linienverkehr“. Entsprechend können Beschäftigte Kosten für das Taxi zur Arbeit auch nicht mehr voll als Werbungskosten abziehen. „Für unser Beispiel bedeutet das: Das Ticket für die Bahnfahrt ist voll abzugsfähig, für die Taxifahrt aber gilt die verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale“, erläutert Ecovis-Steuerberaterin Koller.
Diese Einschränkung bei der Abzugsfähigkeit von Taxikosten gilt nicht für Menschen, die einen Behinderungsgrad von mehr als 70 haben. Sie können auch weiterhin die Kosten für eine Taxifahrt zur Arbeit in voller Höhe absetzen. Wer einen Behinderungsgrad von 50 hat und alle Taxikosten geltend machen möchte, muss nachweisen, dass er erheblich in seiner Bewegungsfreiheit im Straßenverkehr beeinträchtigt ist.
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