12.10.2022 — Volker Hartmann. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
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E-Invoicing, digitale Umsatzsteuer & Tax Compliance
Zusammenhänge, gesetzliche Anforderungen & Risikofaktoren
Die Homeoffice-Pauschale (bislang 5 Euro pro Tag für max. 120 Tage = maximal 600 Euro pro Jahr) soll verbessert und entfristet werden. Der jährliche Betrag soll unverändert 5 Euro betragen und auf 1.000 Euro angehoben werden. Damit ergibt sich die Möglichkeit, die Homeoffice-Pauschale nunmehr für 200 Tage geltend zu machen.
Um den gestiegenen Preisen und den damit einhergehenden realen Einkommensverlusten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entgegenzuwirken sollen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine steuer- und beitragsfreie freie Prämie bis zu 3.000 Euro gewähren können
Nach aktuellem Stand darf die Energiepreispauschale nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gewährt werden, die sich in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis befinden. Es ist geplant, dass auch Rentner und Betriebsrentner die Energiepreispauschale vom Arbeitgeber erhalten können.
Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren Einkünfte die Geringfügigkeitsgrenze übersteigen (bis 30.09.22 450 Euro, ab 01.10.22 520 Euro) (Midi-Jobber), soll die Verdienstgrenze im sog. Übergangsbereich von 1.300 Euro (bis 30.09.22) bzw. 1.600 Euro (ab 01.10.22) ab 01.01.23 auf 2.000 Euro angehoben werden.
Die Sonderregelungen für den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld sollen über den 30.09.22 hinaus verlängert werden.
Das sog. 9-Euro-Ticket soll verlängert werden. In diesem Zusammenhang soll ein neues bundesweites Nahverkehrsticket eingeführt werden. Der Preis hierfür soll zwischen 49 und 69 EUR. Die Einzelheiten der Neuregelung werden zur Zeit zwischen Bund und Ländern abgestimmt.
Aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung durch das Bundesverfassungsgericht soll ab 01.01.23 ein vollständiger Sonderausgabenabzug für die Rentenversicherungsbeiträge eingeführt werden.
Es ergeben sich keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Lohn- und Gehaltsabrechnung. Die Berücksichtigung des vollständigen Sonderausgabenabzugs erfolgt mittelbar durch die Berücksichtigung im Rahmen des Einkommensteuer-Tarifs.
Der Sparerfreibetrag soll ab 01.01.23 von bisher 801 Euro um 199 Euro auf 1.000 Euro angehoben werden, bei Verheirateten von bisher 1.601 Euro um 398 Euro auf 2.000 Euro.
Wir werden Sie selbstverständlich über die weitere Entwicklung in gewohnter Weise auf dem Laufenden halten.
Der Autor:
Volker Hartmann ist Diplom-Finanzwirt, Lohnsteueraußenprüfer und Betriebsprüfer im aktiven Dienst der Hamburger Finanzverwaltung. Volker Hartmann hat langjährige Prüfungserfahrungen, insbesondere bei Kapitalgesellschaften aller Branchen und Größen. Er ist seit vielen Jahren Referent und Autor beim Verlag Dashöfer. Seine Seminare zeichnen sich durch eine besondere Praxisnähe aus.
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Bild: monicore (Pexels, Pexels Lizenz)