16.02.2021 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V..
Steuererklärung 2019: Ein halbes Jahr mehr Zeit zum AbgebenKurzarbeitergeld, Überbrückungshilfen, Homeoffice, Job-Ticket: Diese und ähnliche Themen beschäftigen Steuerberater und Steuerexperten wie Lohnsteuerhilfevereine im Auftrag ihrer Mandanten und Mitglieder aufgrund der Corona-Pandemie deutlich mehr als sonst.
Deshalb hat der Bundestag am 28. Januar beschlossen, die Abgabefrist für die Steuererklärung 2019 um ein halbes Jahr zu verlängern, wenn ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein mit der Erstellung der Steuererklärung beauftragt wurde.
Neuer Stichtag für die Steuererklärung 2019 sollte in diesen Fällen zunächst der 31. März werden; inzwischen haben sich Bundestag und Bundesrat auf den 31. August 2021 geeinigt. In der Regel würde die Abgabefrist der Steuererklärung 2019 für beratene Steuerzahler mit Ablauf des Monats Februar enden.
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